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Das KI-Gesetz bietet (angehenden) Anbietern die Möglichkeit, ihr innovatives KI-System für einen begrenzten Zeitraum unter regulatorischer Aufsicht in einem von einer zuständigen Behörde eingerichteten kontrollierten Rahmen zu entwickeln, zu schulen, zu validieren und zu testen. Dies kann gegebenenfalls auch unter realen Bedingungen erfolgen.
KI-Reallabore werden das Ziel des KI-Gesetzes unterstützen, KI-Innovationen zu fördern und die Einhaltung des KI-Gesetzes zu unterstützen. Die Kommission wird einen Durchführungsrechtsakt erlassen, um die gemeinsamen Vorschriften für die Einrichtung und den Betrieb von KI-Reallaboren gemäß dem KI-Gesetz festzulegen.
Der Entwurf des Durchführungsrechtsakts steht der Öffentlichkeit fünf Wochen lang zur Stellungnahme offen. Sie können Ihre Kommentare einreichen. Die Frist wurde bis zum 13. Januar verlängert.