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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Gezielte Konsultation: Entwurf von Leitlinien für vertrauenswürdige Hinweisgeber im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste

  • CONSULTATION
  • Veröffentlichung 29 Mai 2026

Die Kommission holt Rückmeldungen von Interessenträgern mit einschlägiger Erfahrung und Fachwissen zu ihrem Entwurf von Leitlinien für vertrauenswürdige Hinweisgeber ein.

Text "Digital Services Act" innerhalb eines weißen Dreiecks innerhalb eines weißen Dreiecks vor blauem Hintergrund.

Ziel dieser gezielten Konsultation ist es, den einschlägigen Interessenträgern die Möglichkeit zu bieten, ihre Erkenntnisse auszutauschen und zu den Leitlinien für vertrauenswürdige Hinweisgeber beizutragen. Die Frist für die Einreichung von Beiträgen wurde bis zum 10. Juli verlängert.

Nach dem Gesetz über digitale Dienste können Organisationen, die über spezielle Fachkenntnisse und Kompetenzen bei der Ermittlung bestimmter bestimmter Arten illegaler Online-Inhalte verfügen, als vertrauenswürdige Hinweisgeber benannt werden. Auf diese Weise können sie Plattformen dabei unterstützen, illegale Inhalte in ihren Diensten einfacher und schneller zu identifizieren. Plattformen müssen der Überprüfung von Meldungen illegaler Inhalte von vertrauenswürdigen Hinweisgebern in ihrem ausgewiesenen Fachgebiet Vorrang einräumen.

Um Klarheit darüber zu schaffen, wie dieser Mechanismus funktioniert, hat die Kommission Leitlinien für vertrauenswürdige Hinweisgeber ausgearbeitet. Diese Leitlinien, die sich derzeit im Entwurfsstadium befinden, zielen darauf ab, Interessenträger zu unterstützen, darunter Antragsteller und vertrauenswürdige Hinweisgeber, Koordinatoren für digitale Dienste und Online-Plattformen.

Die Leitlinien decken wichtige Aspekte ab, wie z. B.:

  • Zulässigkeitskriterien für vertrauenswürdige Hinweisgeber: Nur unparteiische Organisationen, die frei von politischer oder anderer unzulässiger Einflussnahme sind, die ihre Objektivität untergraben könnte, und die nachweislich über Fachwissen bei der Aufdeckung bestimmter illegaler Inhalte verfügen, können sich qualifizieren.
  • Die Vorschriften zum Schutz der Integrität vertrauenswürdiger Hinweisgeber, einschließlich Verfahren zum Widerruf des Status eines vertrauenswürdigen Hinweisgebers im Falle eines Missbrauchs.
  • Technische und praktische Schritte, die vertrauenswürdige Hinweisgeber und Plattformen bei der Erstellung jährlicher Transparenzberichte und der Verarbeitung von Hinweisen auf illegale Inhalte befolgen sollten.

Wie man teilnimmt

Die Kommission fordert alle Interessenträger mit einschlägiger Erfahrung und einschlägigem Fachwissen, einschließlich Anbieter von Online-Plattformen, vertrauenswürdige Hinweisgeber, Forscher und Organisationen der Zivilgesellschaft, auf, an dieser gezielten Konsultation teilzunehmen und ihre Ansichten, bewährten Verfahren, Empfehlungen und damit verbundenen Erkenntnisse auszutauschen. Wenn möglich, werden die Befragten aufgefordert, praktische Beispiele und andere unterstützende Nachweise in ihren Antworten anzugeben, um ihre Argumentation zu begründen und zu begründen.

Die Kommission kann nichtvertrauliche Antworten und einen zusammenfassenden Bericht über alle Antworten auf diese gezielte Konsultation veröffentlichen.

Nach Einholung von Rückmeldungen plant die Kommission, die Leitlinien in der zweiten Hälfte des Jahres 2026 anzunehmen.

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Questions & answers on the targeted consultation on trusted flaggers
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Last update

17 Juni 2026