Mit Artikel 17 der DSM-Richtlinie wurden Vorschriften für Anbieter von Online-Inhalten für die von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte eingeführt. In Artikel 17 Absatz 6 wurde eine leichtere Regelung für Diensteanbieter festgelegt, die der Öffentlichkeit in der EU für weniger als drei Jahre und mit einem Umsatz von weniger als 10 Mio. EUR zur Verfügung stehen.
Diese gezielte Konsultation ist Teil der Bewertung der in Artikel 17 Absatz 6 vorgesehenen leichteren Haftungsregelung durch die Kommission gemäß Artikel 30 Absatz 1 der Richtlinie.
Wer kann teilnehmen?
Der Schwerpunkt der Konsultation liegt ausschließlich auf der Praxis und der Erfahrung der einschlägigen Interessenträger wie Rechteinhabern, Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung und Anbietern von Diensten für die gemeinsame Nutzung von Online-Inhalten, die von der leichteren Haftungsregelung in Artikel 17 Absatz 6 profitieren.
Die Konsultation endet am 7. Juni 2024.
Die gezielte Konsultation ist zur EU-Umfrage in englischer Sprache verfügbar.