Um ein vertrauenswürdiges Umfeld zu fördern, in dem KI weit verbreitet sein kann, werden in Artikel 50 des KI-Gesetzes Transparenzvorschriften eingeführt, die den EU-Bürgern helfen sollen, zu erkennen, wann sie mit einem KI-System interagieren oder KI-generierten Inhalten ausgesetzt sind. Diese Transparenzvorschriften gelten ab dem 2. August 2026.
Warum sind Transparenzregeln notwendig?
Bekämpfung von Täuschung und Fehlinformationen
Förderung des öffentlichen Vertrauens
KI-Transparenzverpflichtungen gelten in vier Fällen:
Anbieter müssen ihre KI-Systeme so gestalten, dass Einzelpersonen informiert werden, wenn sie:
Interaktion mit einem KI-System
Mit KI erzeugte oder manipulierte Inhalte, deren Herkunft sie zuverlässig überprüfen können
Die Betreiber von KI-Systemen müssen Einzelpersonen informieren, wenn sie folgenden Situationen ausgesetzt sind:
Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung
Deepfakes oder Textpublikationen zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse ohne menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle
Siehe die Leitlinien der Kommission zu Artikel 50 des KI-Gesetzes zu Anwendungsbereich, Ausnahmen und Anwendungsfällen.
Welche Inhalte müssen markiert werden?
Text
Bild/Video
Audio
Welche Inhalte müssen eindeutig gekennzeichnet werden?
Deepfakes
KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die bestehenden Personen, Objekten, Orten, Entitäten oder Ereignissen ähneln und einer Person fälschlicherweise als authentisch oder wahrheitsgetreu erscheinen würden.
Text zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse
KI-generierter oder manipulierter Text, der veröffentlicht wurde, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, die keiner menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden.
Durchsetzung und Sanktionen
Überwachungsbehörden
Die Durchsetzung erfolgt durch die nationalen Marktüberwachungsbehörden, das Amt für künstliche Intelligenz (für Systeme unter seiner Aufsicht) und den Europäischen Datenschutzbeauftragten (wenn EU-Institutionen Anbieter/Arbeitgeber sind).
Strafen
- Geldbußen bis zu 15 Mio. EUR oder bis zu 3 % des weltweiten Jahresumsatzes von Unternehmen
- Geldbußen bis zu 750 000 EUR für Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der EU
- Verhältnismäßigkeit für KMU und KMU
Ausnahmen
Frist für die Kennzeichnungspflicht bis Dezember 2026 für generative KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden (Artikel 50 Absatz 2 KI-Gesetz, geändert durch AI Omnibus).
Deepfakes, die vor dem 2. August 2026 generiert wurden: keine rückwirkende Kennzeichnung vorgeschrieben, sondern gefördert.
Wie können Sie den Transparenzverpflichtungen gemäß Artikel 50 nachkommen?
Wie können Anbieter KI-generierte Inhalte kennzeichnen?
Die EU hat drei optionale Symbole zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten geschaffen. Laden Sie die Icons herunter und erfahren Sie mehr über sie, indem Sie auf untenstehendes Element klicken.
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