Allgemeine FAQ
Der Verhaltenskodex für KI mit allgemeinem Verwendungszweck ist ein freiwilliges Instrument, das von unabhängigen Experten in einem Multi-Stakeholder-Prozess ausgearbeitet wurde und der Industrie dabei helfen soll, die Verpflichtungen des KI-Gesetzes für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck zu erfüllen, um sicherzustellen, dass KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden, sicher und transparent sind, einschließlich der leistungsstärksten.
Darin wird dargelegt, wie Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck und von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck mit Systemrisiko die Einhaltung der einschlägigen Verpflichtungen des KI-Gesetzes nachweisen können.
Der Kodex besteht aus drei Kapiteln: Transparenz und Urheberrecht, die sich beide an alle Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck richten, und Sicherheit, die nur für eine begrenzte Anzahl von Anbietern der fortschrittlichsten Modelle relevantsind,vorbehaltlich der Verpflichtungen des KI-Gesetzes für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischem Risiko.
Das KI-Gesetz definiert Systemrisiken als spezifisch für Fähigkeiten mit hohen Auswirkungen, d. h. Fähigkeiten, die den Fähigkeiten der fortschrittlichsten KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck entsprechen oder diese übertreffen und erhebliche Auswirkungen auf den Unionsmarkt haben. Das KI-Gesetz geht derzeit davon aus, dass Modelle, die mit einer kumulativen Rechenmenge von mehr als 10^25 Gleitkommaoperationen trainiert wurden, über Funktionen mit hoher Auswirkung verfügen.
Der Kodex wurde im Rahmen eines umfassenden Multi-Stakeholder-Prozesses entwickelt, der im Juli 2024 eingeleitet wurde und an dem mehr als 1 400 Teilnehmer aus Industrie, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Rechteinhabern und im KI-Ausschuss vertretenen EU-Mitgliedstaaten teilnahmen.
Dreizehn unabhängige Experten, die vom Amt für künstliche Intelligenz ernannt wurden, leiteten den Ausarbeitungsprozess. Sie entwickelten den Kodex in drei Konsultationsrunden, die über 1600 schriftliche Beiträge und Rückmeldungen aus 40 Workshops umfassten.
Alle Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck mit bestehenden oder geplanten Tätigkeiten auf dem EU-Markt werden aufgefordert, sich an den Kodex zu halten, wobei das Amt für künstliche Intelligenz demnächst Einzelheiten zum Verfahren vorlegt.
Die Einhaltung eines Kodex, der vom Amt für künstliche Intelligenz und vom Ausschuss als angemessen bewertet wird, wird eine einfache und transparente Möglichkeit bieten, die Einhaltung des KI-Gesetzes nachzuweisen. Dies bietet einen gestrafften Compliance-Prozess, bei dem sich die Durchsetzung auf die Überwachung der Einhaltung des Kodex konzentriert, was zu größerer Vorhersehbarkeit und geringerem Verwaltungsaufwand führt.
Der Kodex erlegt keine Verpflichtungen auf. Sie dient als Orientierungshilfe, um Anbieter bei der Erfüllung ihrer bestehenden Verpflichtungen nach dem KI-Gesetz zu unterstützen, ohne neue Verpflichtungen zu schaffen, bestehende Verpflichtungen zu erweitern oder zusätzliche Belastungen aufzuerlegen. Es dient als freiwilliges Instrument, mit dem Anbieter die Einhaltung der verbindlichen Bestimmungen des KI-Gesetzes nachweisen können, ohne seinen Anwendungsbereich zu überschreiten oder zusätzliche Belastungen aufzuerlegen.
Nach der Veröffentlichung werden die Mitgliedstaaten und die Kommission die Angemessenheit des Kodex bewerten.
Die Kommission wird den Kodex durch die Leitlinien für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck ergänzen, die vor Inkrafttreten der Vorschriften für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck veröffentlicht werden. In den Leitlinien wird beispielsweise klargestellt, wer in den Anwendungsbereich der Verpflichtungen des KI-Gesetzes für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck fällt und wer nicht.
Ab dem 2. August 2025 müssen Anbieter, die KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck in Verkehr bringen, ihren jeweiligen Verpflichtungen aus dem KI-Gesetz nachkommen. Anbieter müssen dem Amt für künstliche Intelligenz unverzüglich KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischem Risiko melden, die in der EU in Verkehr gebracht werden sollen. Im ersten Jahr ab dem 2. August 2025 wird das Amt für künstliche Intelligenz anbieten, insbesondere mit Anbietern, die sich an den Kodex halten, eng zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass Modelle weiterhin ohne Verzögerungen auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden können. Insbesondere wenn diese Anbieter nicht alle Verpflichtungen unmittelbar nach der Unterzeichnung des Kodex vollständig erfüllen, wird das Amt für künstliche Intelligenz nicht davon ausgehen, dass sie ihre Verpflichtungen aus dem Kodex gebrochen haben, und ihnen keinen Vorwurf wegen Verstoßes gegen das KI-Gesetz machen. Stattdessen wird das Amt für künstliche Intelligenz in solchen Fällen davon ausgehen, dass sie in gutem Glauben handeln, und es wird bereit sein, zusammenzuarbeiten, um Wege zu finden, um die vollständige Einhaltung sicherzustellen. Ab dem 2. August 2026 wird die Kommission jedoch die vollständige Einhaltung aller Verpflichtungen für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck mit Geldbußen durchsetzen.
Modelle, die vor dem 2. August 2025 in Verkehr gebracht werden, müssen den Verpflichtungen des KI-Gesetzes bis zum 2. August 2027 entsprechen.
Die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden haben den Kodex so zukunftssicher wie möglich verfasst. Die rasante Entwicklung der KI-Technologie stellt jedoch eine Herausforderung dar. Auch mit dem zukunftssicheren Design wird der Code immer noch regelmäßig aktualisiert werden müssen.
Das Amt für künstliche Intelligenz kann formelle Aktualisierungen des Kodex als Reaktion auf technologische Entwicklungen, Veränderungen in der Risikolandschaft oder Erfahrungen mit der Anwendung der Vorschriften des KI-Gesetzes erleichtern. Das Amt für künstliche Intelligenz wird den Kodex mindestens alle zwei Jahre überprüfen und gegebenenfalls einen gestrafften Prozess für Überprüfungen und Aktualisierungen vorschlagen.
Die Leitlinien der Kommission zu KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck werden Klarheit über den Umfang der Verpflichtungen für Anbieter schaffen.
Bei einer öffentlichen Konsultation im April und Mai wurden Beiträge der Interessenträger zu Schlüsselkonzepten eingeholt. Auf der Grundlage von Rückmeldungen von Anbietern, Experten und anderen Interessenträgern finalisiert das Amt für künstliche Intelligenz die Leitlinien, die vor dem Inkrafttreten der KI-Verpflichtungen mit allgemeinem Verwendungszweck veröffentlicht werden. In den Leitlinien werden drei Schlüsselpunkte präzisiert:
- Wenn ein Modell ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck ist
- Wenn es sich bei einem Modell um ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischem Risiko handelt
- Wer gilt als Anbieter eines solchen Modells?
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Der Verhaltenskodex hilft der Industrie, die rechtlichen Verpflichtungen des KI-Gesetzes in Bezug auf Sicherheit, Transparenz und Urheberrecht von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck einzuhalten.