Allgemeine FAQs
Sie können die EU in ukrainischer oder russischer Sprache kontaktieren, indem Sie uns über das Formular auf unserer Website kontaktieren, uns (in jeder EU-Sprache, ukrainisch oder russisch) unter 00 800 67 89 10 11 anrufen oder ein lokales Büro besuchen.
Wir verurteilen die Cyberangriffe gegen die ukrainische Regierung, Organisationen und kritische Sektoren aufs Schärfste. Diese Cyberangriffe sind integraler Bestandteil der anhaltenden Aggression gegen die Ukraine, um ihre Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität zu untergraben. Diese Angriffe zielen darauf ab, die Ukraine zu destabilisieren und könnten möglicherweise Auswirkungen auf andere Länder, einschließlich EU-Mitgliedstaaten, haben.
DieUkraine reagierte schnell auf diese Angriffe. Die EU arbeitet eng mit den ukrainischen Behörden zusammen, um die Widerstandsfähigkeit gegenüber hybriden Bedrohungen wie Cyberresilienz und Bekämpfung von Desinformation zu stärken.
Wir leisten den Aufbau von Kapazitäten und die operative Unterstützung der wichtigsten Gesprächspartner im Cyberbereich in der Ukraine, auch im Bereich der Cyberabwehr. Im vergangenen Jahr wurde ein Cyber-Dialog eingerichtet.
Wir werden weiterhin wachsam gegenüber Cyberangriffen oder möglichen Ausstrahlungseffekten auf europäische Systeme bleiben. Erforderlichenfalls werden wir rasche und angemessene Maßnahmen ergreifen, um auf die Maßnahmen Russlands im Cyberraum zu reagieren, unter anderem durch die Cyber-Diplomatie-Toolbox und sein Cyber-Sanktionsregime.
Wenn Sie an europäischen Netzwerken teilnehmen möchten, bitten wir Sie, mit gleichgesinnten Organisationen in ganz Europa in Kontakt zu treten und zu sehen, ob sie sich für das Programm „Kreatives Europa“ bewerben möchten. Creative Europe stärkt die Kultur- und Kreativwirtschaft durch Zusammenarbeit und seit 2021 ist die Ukraine Teil der Programmfamilie (Details hier).
Keiner der Aufrufe konzentriert sich auf Kulturjournalismus, aber Sie könnten interessiert sein, da es Aufrufe zur Unterstützung von kultureller Zusammenarbeit, Unterstützung für Demokratie/Nachrichtenmedien oder eine Kreuzung zwischen Kultur und Medien gibt.
Normalerweise wird diese Art von Informationen vom ukrainischen Creative Europe Desk (creativeeurope.in.ua@gmail.com) bereitgestellt. Die Europäische Kommission kann keine Rolle bei der Suche nach Partnerorganisationen spielen, aber die Desks können dies tun. Wir empfehlen Ihnen daher auch, sich direkt an den Schreibtisch zu wenden.
Konnektivität
Die einheitliche europäische Notrufnummer 112 stellt sicher, dass Anrufer der Rufnummer lokalisiert werden und ihr Notfall unter Wahrung ihrer Privatsphäre behandelt wird. Wir empfehlen, sich an die nationalen Regulierungsbehörden in den Mitgliedstaaten, insbesondere an die Nachbarstaaten der Ukraine, zu wenden, um die optimale Lösung für die Unterstützung von Flüchtlingen zu finden:
Polen: https://www.uke.gov.pl/en/contact/
Slowakei: https://www.teleoff.gov.sk/contact/
Ungarn: https://english.nmhh.hu/the-nmhh
Rumänien: https://www.ancom.ro/en/contact_4513
Die Mitgliedstaaten haben die 116 000-Nummer – die Hotline für vermisste Kinder – eingerichtet, die sich mit Fragen im Zusammenhang mit vermissten Kindern befasst.
Einige europäische Telekommunikationsbetreiber haben am ersten Tag der Krise freiwillige Initiativen ergriffen, um die Anbindung von Flüchtlingen aus der Ukraine zu erleichtern.
Zum Beispiel wurden bereits Millionen von kostenlosen SIM-Karten an Flüchtlinge verteilt, die die Grenzen überschreiten, und viele Betreiber boten kostenlose Anrufe in die Ukraine an. Kostenlose WIFI-Hotspots wurden auch in Grenzgebieten zur Verfügung gestellt.
Damit Flüchtlinge aus der Ukraine so lange wie nötig eine umfassende und erschwingliche Kommunikation erhalten, hat die Kommission einen koordinierten Ansatz zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit der freiwilligen Maßnahmen erleichtert, bei dem sowohl die Betreiber der EU als auch die ukrainischen Akteure vereinbaren würden, die Gebühren zu senken, die sich gegenseitig zahlen, was freie oder sehr erschwingliche Angebote für Flüchtlinge ermöglicht. Zu diesem Zweck arbeitet die Kommission eng mit den EU-Telekommunikationsregulierungsbehörden und den ukrainischen Behörden zusammen.
Als Ergebnis dieser gemeinsamen Bemühungen haben Telekommunikationsbetreiber mit Sitz in der EU und in der Ukraine eine rechtzeitige Lösung sichergestellt und am 8. April eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnet, in der sie sich verpflichtet haben, erschwingliche oder kostenlose Roaming- und internationale Anrufe zwischen der EU und der Ukraine in Verbindung mit den entsprechenden Maßnahmen auf der Vorleistungsebene durchzuführen oder fortzusetzen. Dies wurde im Juli 2022 verstärkt.
Aufgrund dieser freiwilligen Maßnahmen bieten alle drei UA-Betreiber derzeit kostenloses Roaming für Flüchtlinge in fast allen Mitgliedstaaten an, und EU-Betreiber bieten Angebote mit kostenlosen oder erschwinglichen internationalen Anrufen in die Ukraine an. Diese Maßnahmen haben bereits vor Ort einen wirklichen Unterschied gemacht und vielen Flüchtlingen greifbare Hilfe geleistet.
Desinformation und Sanktionen
Die EU hat Sanktionen gegen die Desinformations- und Informationsmanipulationsvermögen des Kremls verhängt. Sie beschloss, die Verteilung der staatlichen Desinformationsstellen Russia Today und Sputnik in der gesamten EU im März 2022 auszusetzen. Die Sanktionen umfassen alle Übertragungs- und Verbreitungsmittel, wie Kabel, Satellit, IPTV, Plattformen, Websites und Apps. Alle relevanten Lizenzen, Genehmigungen und Vertriebsvereinbarungen werden ausgesetzt. Diese Maßnahmen betreffen alle EU-Länder und sind unmittelbar anwendbar.
Beide Verkaufsstellen sind Teil einer koordinierten Informationsmanipulation, einschließlich Desinformation, die seit 2015 von der East StratCom Task Force des Europäischen Auswärtigen Dienstes dokumentiert wurde.
Dieses Leitprojekt mit dem Namen EUvsDisinfo wurde ins Leben gerufen, um die laufenden Desinformationskampagnen der Russischen Föderation, die die Europäische Union, ihre Mitgliedstaaten und Länder in der gemeinsamen Nachbarschaft betreffen, besser vorherzusagen, anzugehen und darauf zu reagieren.
Das Kernziel von EUvsDisinfo ist es, die Öffentlichkeit für die Desinformationsoperationen des Kremls zu sensibilisieren und den Bürgern in Europa und darüber hinaus zu helfen, Widerstand gegen digitale Informationen und Medienmanipulation zu entwickeln.
Mithilfe von Datenanalyse- und Medienüberwachungsdiensten in 15 Sprachen identifiziert, erstellt und entlarvt EUvsDisinfo Desinformationsfälle aus den kremlenfreundlichen Medien, die in den Ländern der EU und der Östlichen Partnerschaft verbreitet sind. Diese Fälle (und ihre Widersprüche) werden in der EUvsDisinfo-Datenbank gesammelt – dem einzigen durchsuchbaren Open-Source-Repository seiner Art -, das derzeit über 12.000 Proben von pro-Kremlin-Desinformation umfasst. Die Datenbank wird jede Woche zusammen mit einer kurzen Trendübersicht aktualisiert.
Seit dem 2. März 2022 ist die Übertragung und Ausstrahlung in der EU bzw. in die EU über diese Verkaufsstellen eingestellt worden.
Dies ist eine außergewöhnliche, gezielte und vorübergehende Maßnahme, die in einem sehr spezifischen, beispiellosen Kontext ergriffen wird. Die Sanktionen decken alle Mittel für die Übertragung und Verteilung ab, wie z. B. über Kabel, Satellit, IPTV, Plattformen, Websites und Apps. Alle relevanten Lizenzen, Genehmigungen und Vertriebsvereinbarungen werden ausgesetzt. Diese Maßnahmen betreffen alle EU-Mitgliedstaaten und sind unmittelbar anwendbar.
Seit dem 4. Juni 2022 sind die Übertragungs- und Rundfunktätigkeiten in der EU oder in der EU von diesen Verkaufsstellen ausgesetzt worden.
Dies ist eine außergewöhnliche, gezielte und vorübergehende Maßnahme, die in einem sehr spezifischen, beispiellosen Kontext ergriffen wird. Die Sanktionen decken alle Mittel für die Übertragung und Verteilung ab, wie z. B. über Kabel, Satellit, IPTV, Plattformen, Websites und Apps. Alle relevanten Lizenzen, Genehmigungen und Vertriebsvereinbarungen werden ausgesetzt. Diese Maßnahmen betreffen alle EU-Mitgliedstaaten und sind unmittelbar anwendbar.
Ja, ja. Der Anwendungsbereich dieser Bestimmung geht über die bloße Ausstrahlung von Fernsehsendern hinaus. Der Begriff „Übertragung“ in Verbindung mit „jeden Inhalten“ ist unter Berücksichtigung des Ziels der Bestimmung so zu verstehen, dass er ein breiteres Spektrum von Inhalten umfasst als der Begriff „Fernsehen“ in der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste.
Es sollte als Übertragung, Verbreitung oder Verbreitung jeglicher Art von Inhalten in möglichst weitestgehender Bedeutung (lange Videos, kurze Videoauszüge, Nachrichten, Radio usw.) an ein Publikum verstanden werden, unabhängig von den Übertragungs-, Verbreitungs- oder Verbreitungsmitteln (einschließlich online). Die Begriffe „erleichtern oder anderweitig dazu beitragen“ sollen auch die Tätigkeiten erfassen, die für die Übertragung, Verbreitung oder Verbreitung von Inhalten dienen oder die von den Zieleinrichtungen an andere Medienunternehmen bereitgestellt werden.
Darüber hinaus ist es aufgrund der Nichtumgehungsklausel (gemäß Artikel 12) verboten, wissentlich und vorsätzlich an Tätigkeiten teilzunehmen, deren Zweck oder Wirkung darin besteht, Verbote in dieser Verordnung zu umgehen, unter anderem durch Ersetzung natürlicher oder juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die unter die Verordnung fallen.
Die Stelle, die eine Domäne registriert, hat die Kontrolle über die Subdomains; wenn die Domain gesperrt ist, sollten auch ihre Subdomains gesperrt werden. Das in der Verordnung vorgesehene Verbot gilt auch für neu geschaffene Internetdomänen, die im Wesentlichen von den Zielstellen betrieben oder kontrolliert oder zur Umgehung des streitigen Verbots verwendet werden.
Dies ist eine außergewöhnliche, gezielte und vorübergehende Maßnahme, die in einem sehr spezifischen, beispiellosen Kontext ergriffen wird.
Bitte beachten Sie, dass es einen grundlegenden Unterschied zwischen Zensur – und Sanktionen gibt. Der Wert der Meinungsfreiheit ist dabei von größter Bedeutung. Es geht nicht darum, dass Meinungen zensiert werden. Wir betrachten die Instrumente, die in diesem Krieg systematisch und koordiniert eingesetzt werden. Staatlich geförderte Propaganda und Desinformation, die von Russia Today und Sputnik verbreitet werden, sind ein wesentliches und Instrument, um Russlands Aggression gegen die Ukraine voranzubringen und zu unterstützen. Dies stellt eine erhebliche und unmittelbare Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit der EU dar. Angesichts der Schwere der Lage und als Reaktion auf Russlands Handlungen, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, war es notwendig – und im Einklang mit den Grundrechten und -freiheiten – die Aktivitäten von Russia Today und Sputnik in der Europäischen Union auszusetzen.
Beide Kanäle sind Teil eines koordinierten Informationsmanipulationsbemühens der russischen Führung, einschließlich Desinformation, wie die East StratCom Task Force des Europäischen Auswärtigen Dienstes seit 2015 dokumentiert.
Es wird Sache der Wirtschaftsbeteiligten sein, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit diese Tätigkeiten in der Praxis eingestellt werden können, und dass die Mitgliedstaaten die Sanktionen durchsetzen müssen. Wie immer für diese Art von Maßnahmen ist es Sache der Mitgliedstaaten, die Regeln für Sanktionen festzulegen. Diese Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.
Die Kommission steht auch in ständigem Kontakt mit den nationalen Regulierungsbehörden, um sicherzustellen, dass die ihrer Rechtshoheit unterliegenden Betreiber RT und Sputnik von ihren Angeboten entfernen. Darüber hinaus wenden wir uns an relevante Interessenträger, um eine rasche Einhaltung der neuen Maßnahme zu gewährleisten.
Sie können die Inhalte direkt auf YouTube melden. Die Kommission hat Maßnahmen zur Aussetzung der Tätigkeit bestimmter Verkaufsstellen eingeführt, über die Sie hier mehr erfahren können.
Die Verordnung enthält eine Reihe von Beispielen für Tätigkeiten („z. B.“), so dass sie beispielsweise auch für Caching-Dienste, Suchmaschinen, soziale Medien oder Hostingdiensteanbieter gilt, deren Dienste zur Verbreitung von Propaganda der Zieleinrichtungen genutzt werden können.
Medien haben die Freiheit, objektiv über aktuelle Ereignisse zu berichten und sich dazu zu äußern, und die Nutzer haben das Recht, objektive Informationen über aktuelle Ereignisse zu erhalten. Insbesondere, wenn eine andere Medienstelle als Russia Today und Sputnik über die derzeitige Verordnung und ihre Folgen berichtet, kann sie unter anderem den Inhalt bereitstellen und sich in diesem Zusammenhang auf Nachrichten von Russia Today und Sputnik beziehen, um die Art der Informationen zu veranschaulichen, die von den beiden betroffenen russischen Medien bereitgestellt werden, um ihre Leser/Zuschauer objektiv und vollständig zu informieren.
Gleichzeitig kann die Meinungsfreiheit für legitime öffentliche Interessen in verhältnismäßiger Weise eingeschränkt werden. Die Meinungsfreiheit kann von anderen Medien nicht zur Umgehung der Verordnung herangezogen werden. Die Nichtumgehung gilt auch für Journalisten. Wenn ein anderes Medienunternehmen oder Journalist seine Leser/Zuschauer informiert, aber in Wirklichkeit sein Verhalten darauf abzielt, Inhalte von Russia Today oder Sputnik öffentlich zu verbreiten oder diese Wirkung hat, wird es gegen das Verbot verstoßen, das in der Verordnung vorgesehen ist.
Die Verordnung enthält ein weit gefasstes und umfassendes Verbot. Die Verordnung verbietet sowohl die Ausstrahlung (Lato sensu) als auch die Tatsache, dass die Betreiber „die Ausstrahlung ermöglichen, erleichtern oder anderweitig dazu beitragen“. Folglich gilt das Verbot für jede Person, Organisation oder Einrichtung, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausübt, die die fraglichen Inhalte ausstrahlt oder ermöglicht, erleichtert oder anderweitig zur Verbreitung beiträgt.
Darüber hinaus ist es aufgrund der allgemeinen und weit gefassten Nichtumgehungsklausel in Art. 12 der Verordnung 833/2014 verboten, wissentlich und vorsätzlich an Tätigkeiten teilzunehmen, die die Umgehung des streitigen Verbots bezwecken oder bewirken, unter anderem durch die Ersetzung einer natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die dem Verbot in Art. 2f der Verordnung unterliegt. Die Betreiber können sich nicht vor den Verpflichtungen aus der Verordnung 833/2014 schützen, indem sie sich auf andere Bestimmungen des abgeleiteten Unionsrechts wie Artikel 15 der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr berufen.
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Diese Abteilung der Kommission arbeitet daran, den digitalen und kulturellen Sektor in der Ukraine zu unterstützen, die Ukrainer dabei zu unterstützen, in Verbindung zu bleiben und Desinformation zu bekämpfen.