
Die Europäische Kommission führt eine Ausschreibung gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste) durch, um technische Unterstützung für Marktinformationen, die Erhebung von Nachweisen und die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zu erhalten.
Die im Rahmen dieser Auftragsvergabe erbrachten Dienstleistungen werden die Fallteams in der Europäischen Kommission bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 in Bezug auf sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und sehr große Suchmaschinen (VLOSEs) unterstützen.
Das Gesetz über digitale Dienste, das am 17. Februar 2024 in vollem Umfang in Kraft trat, enthält klare Vorschriften für Online-Plattformen und -Vermittlungsdienste, um die Nutzer vor illegalen und schädlichen Online-Aktivitäten und Risiken für ihre Grundrechte zu schützen. Das Gesetz über digitale Dienste gilt für alle Online-Vermittler in der EU, einschließlich Online-Marktplätzen, sozialen Netzwerken und Plattformen für die gemeinsame Nutzung von Inhalten, und erlegt Sorgfaltspflichten auf, die je nach Art des Dienstes und Größe und Auswirkungen des Dienstes variieren. Für VLOPs und VLOSEs, die aufgrund ihrer bedeutenden Rolle in der öffentlichen Debatte und bei wirtschaftlichen Transaktionen zusätzlichen Verpflichtungen unterliegen und der direkten Aufsichtsbefugnis der Kommission unterliegen, gilt eine besondere Regelung.
Das Angebot gliedert sich in drei Lose mit jeweils spezifischen Zielen.
- Los 1 konzentriert sich auf Marktinformationen mit dem Ziel, Fachwissen und Kapazitäten aufzubauen, die von den Bediensteten der Kommission zur Wahrnehmung ihrer in der Verordnung (EU) 2022/2065 festgelegten Aufsichtsaufgaben genutzt werden. Die Dienste umfassen die Überwachung der technologischen Entwicklungen, der Wirtschafts- und Markttrends, der Daten und Inhalte der sozialen Medien im Zusammenhang mit systemischen Risiken, der digitalen Bedrohungen im Zusammenhang mit dem Auftreten systemischer Risiken und potenziell gefährlicher Herausforderungen auf Social-Media-Plattformen in Bezug auf VLOPs und VLOSEs.
- Los 2 zielt auf prominente und wiederkehrende Risiken in den Mitgliedstaaten sowie auf andere spezifische Bereiche wie geschlechtsspezifische Gewalt, pornografische Plattformen, tatsächliche oder vorhersehbare negative Auswirkungen auf den zivilgesellschaftlichen Diskurs, Wahlprozesse und die öffentliche Sicherheit, illegale Inhalte, psychisches Wohlbefinden und den Schutz von Minderjährigen ab.
- Los 3 konzentriert sich auf Online-Marktplätze und die Einhaltung der Bestimmungen über Online-Werbung, um die Kommission bei der Überwachung und Durchsetzung der Bestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste zu unterstützen, insbesondere in Bezug auf die Transparenz und Rückverfolgbarkeit des Online-Verkaufs und die Förderung illegaler Waren.
Weitere Informationen und Anweisungen zur Einreichung des Angebots finden Sie auf dem EU Funding & Tenders Portal.
Diese Aufforderung ist bis zum 23. September 2024 um 16.00 Uhr MEZ geöffnet.