
Mit Artikel 18 des EMFA werden konkrete Schutzvorkehrungen eingeführt, um Medienanbieter vor unlauteren Moderationspraktiken durch sehr große Online-Plattformen (VLOPs) zu schützen. Dazu gehört auch, dass VLOPs Medienanbieter im Voraus benachrichtigen müssen, wenn sie beabsichtigen, ihre Inhalte zu entfernen, die Gründe erläutern und den Medienanbietern 24 Stunden Zeit geben, zu antworten, bevor die Entfernung wirksam wird. Um von diesen Schutzvorkehrungen zu profitieren, müssen Mediendiensteanbieter erklären, dass sie bestimmte Elemente durch eine von VLOPs eingerichtete Funktionalität erfüllen.
Die Kommission hat diese Leitlinien nach einer gezielten Konsultation unter Beteiligung einschlägiger Interessenträger, darunter Mediendiensteanbieter, Organisationen der Zivilgesellschaft und Faktenprüfer, Regulierungsbehörden und Vertreter von Anbietern von VLOP, ausgearbeitet.
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