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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Neue Machbarkeitsstudie zur Einführung eines EU-weiten Registers für Text- und Data-Mining-Opt-out

  • REPORT / STUDY
  • Veröffentlichung 13 Juli 2026

Die Kommission veröffentlichte ihre Studie, in der sie die politischen Möglichkeiten und die technische Durchführbarkeit der Einführung eines EU-weiten Registers für das Opt-out von Text und Data Mining bewertete.

Der Finger einer Person berührt einen glühenden digitalen Globus mit der Bezeichnung "AI", umgeben von schwebenden Datensymbolen.
iStock Photo Getty Images +

Der Hauptzweck dieser Studie besteht darin, sowohl die Möglichkeit als auch die Durchführbarkeit der Entwicklung eines Registers für Rechtevorbehalte (d. h. „Opt-outs“) zu untersuchen, die von Rechteinhabern im Rahmen der in Artikel 4 der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) von 2019 eingeführten Ausnahme für Text- und Data-Mining (TDM) geäußert werden. Da Text- und Data-Mining-Techniken bei der Schulung von KI-Modellen umfassend eingesetzt werden können, bietet diese Ausnahme einen relevanten Rahmen für die Verwendung geschützter Inhalte in diesem Zusammenhang.

In der Studie wird untersucht, wie ein Register Rechteinhaber bei der Formulierung der TDM-Opt-outs für urheberrechtlich geschützte Werke sowie bei der Identifizierung durch KI-Entwickler unterstützen könnte. Mit dem Ziel, einige der Probleme im Zusammenhang mit dem Opt-out anzugehen, untersucht die Studie die Durchführbarkeit eines Registers, das arbeitsbasierte Identifikatoren verwendet und die inhaltsbasierte Fingerabdrucktechnologie und die damit verbundenen Metadaten nutzt. Außerdem wird bewertet, welche technische Architektur ein potenzielles Register übernehmen sollte.

Aus den Schlussfolgerungen der Studie geht hervor, dass ein EU-Register ein nützliches ergänzendes Instrument sein könnte, um die wirksame Expression und Erkennung von Opt-outs aus dem TDM zu fördern. Das Register würde bestehende Opt-out-Lösungen und sektorspezifische Identifikatoren ergänzen und nicht ersetzen, sofern verfügbar.

Die Kommission wird mögliche nächste Schritte prüfen und dabei die Ergebnisse der Studie und die laufenden Arbeiten des Amtes der EU für geistiges Eigentum zur Urheberrechtsinfrastruktur im digitalen Zeitalter und im KI-Zeitalter berücksichtigen.

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Last update

13 Juli 2026