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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

AI Omnibus tritt in Kraft

  • NEWS ARTICLE
  • Veröffentlichung 27 Juli 2026

Am 27. Juli 2026 tritt der KI-Omnibus EU-weit in Kraft, wodurch die Verwaltungsvereinfachung zeitlich verlängert wird.

AI Omnibus enters into force

Der KI-Omnibus, der am 19. November 2025 als Teil des digitalen Omnibuspakets vorgeschlagen wurde, bietet eine gezielte Vereinfachung des KI-Regelwerks unter Beibehaltung starker Garantien für die Sicherheit und die Grundrechte der Menschen.

Es unterstützt Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, indem es die Einhaltung der Vorschriften für kleinere Unternehmen erleichtert, Fristen verlängert, Test- und Experimentiermöglichkeiten erweitert und Unternehmen, die KI in Europa entwickeln und einsetzen, mehr Rechtsklarheit verschafft.

Mit den Aktualisierungen wird Folgendes eingeführt:

Innovationsförderung

  • Unterstützung für wachsende Unternehmen: Einige Maßnahmen, die zuvor KMU vorbehalten waren, werden auf kleine Midcap-Unternehmen ausgeweitet, wodurch mehr Unternehmen von einem verhältnismäßigen Ansatz profitieren können.
  • Erprobung und Experimente: Erweiterung des Zugangs zu Reallaboren und Einführung eines Reallabors auf EU-Ebene, um Unternehmen mehr Spielraum für die Entwicklung und Erprobung von KI-Systemen unter regulatorischer Aufsicht zu geben

Verlängerte Zeitpläne

  • Hochrisiko-KI-Systeme in Anhang III: Regeln gelten ab dem 2. Dezember 2027
  • Hochrisiko-KI in physischen Produkten (Maschinen, Spielzeug, Aufzüge usw.) in Anhang I: Regeln gelten ab dem 2. August 2028

Verringerung des Verwaltungsaufwands

  • Vereinfachung für kleine und mittlere Unternehmen: Ausweitung der vereinfachten rechtlichen Verpflichtungen für KMU auf kleine und mittlere Unternehmen
  • KI-Kompetenz: Frühere Anforderungen an die KI-Kompetenz für Unternehmen werden vereinfacht, wobei die Kommission und die Mitgliedstaaten eine stärkere Rolle bei der Förderung der KI-Kompetenz spielen.
  • EU-Datenbankregistrierung: Vereinfachung der Verpflichtung zur Registrierung ausgenommener KI-Systeme in der zentralen Datenbank der EU

Sicherheit und Grundrechte

  • Verbot von Nudifizierungs-Apps: Verbot von KI-Systemen, die nicht einvernehmliche sexuell explizite und intime Inhalte oder Material über sexuellen Kindesmissbrauch generieren
  • Bias-Erkennung: Ermöglicht die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, um Verzerrungen zu erkennen und zu korrigieren

Ausrichtung der KI-Governance

  • Erweiterte Durchsetzungsbefugnisse: Das Amt für künstliche Intelligenz wird eine erweiterte Aufsicht über bestimmte KI-Systeme haben, einschließlich solcher, die auf Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck basieren und in große Online-Plattformen und Suchmaschinen eingebettet sind.
  • Rechts- und Verfahrensklarheit: Klärung des Zusammenspiels zwischen dem KI-Gesetz und anderen EU-Rechtsvorschriften und Vereinfachung der Verfahren für Konformitätsbewertungsstellen

Ressourcen

Zugriff auf den vollständigen Legislativtext

Sehen Sie sich den Zeitplan für die Umsetzung des EU-KI-Gesetzes an

Weitere Informationen finden Sie in den FAQs

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