
Die genehmigten Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt, um Forschern, der Zivilgesellschaft und der Öffentlichkeit im Allgemeinen mehr Transparenz in den Systemen von X zu ermöglichen, insbesondere um die systemischen Risiken von X zu überwachen und die breiteren Auswirkungen der Plattform auf ihre Nutzer und die europäische Gesellschaft insgesamt zu bewerten.
Nach der Entscheidung der Kommission, dass X gegen das Gesetz über digitale Dienste verstößt, und einer Geldbuße im Dezember 2025 verpflichtete sich X, sein Werbearchiv mit besseren Suchfunktionen und schnelleren Reaktionszeiten zu verbessern. Es wird auch mehr Informationen über Werbung veröffentlichen und den Zugriff über eine API ermöglichen.
X wird berechtigten Forschern auch einen wirksamen Zugang zu öffentlichen Daten ermöglichen, indem es das Screening-Verfahren für Anträge verbessert und beschleunigt, kostenlosen Zugang zu Daten gewährt und seine Bedingungen aktualisiert, um es berechtigten Forschern nicht vertraglich zu verbieten, öffentliche Daten abzukratzen.
Im Rahmen einer unabhängigen externen Prüfung werden diese Änderungen bewertet, deren Ergebnisse X der Kommission vorlegen wird. Wenn im Rahmen des Audits Empfehlungen ermittelt werden, muss X diese vollständig umsetzen.
Das Gremium für digitale Dienste wurde zu diesen Maßnahmen konsultiert und gab am 15. Juni seine Stellungnahme ab. Sie hielt die vorgeschlagenen Änderungen teilweise für angemessen, erachtete jedoch die Auditmaßnahmen von X und folglich den Gesamtaktionsplan als unzureichend, um die Verstöße zu beheben. In ihrer Bewertung hat die Kommission die Stellungnahme des Ausschusses sorgfältig geprüft und die entscheidende Rolle des Ausschusses bei der Bewertung der von X vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste anerkannt. Nach Stellungnahme des Ausschusses hat die Kommission mehrere Punkte präzisiert, die X bei der Umsetzung des Aktionsplans berücksichtigen muss.
X hat sechs Monate Zeit, um die in seinem Aktionsplan festgelegten Maßnahmen umzusetzen, und muss dann eine Prüfung der Maßnahmen ausstellen und der Kommission vorlegen. Die Kommission wird die Fortschritte, insbesondere in Bezug auf die vom Ausschuss aufgeworfenen Fragen, genau überwachen. Die Kommission wird das Gremium und die Koordinatoren für digitale Dienste auch regelmäßig über die Umsetzung des Aktionsplans und seine laufenden Überwachungstätigkeiten auf dem Laufenden halten.
Weitere Informationen finden Sie unter:
- Kommission akzeptiert die Abhilfemaßnahmen von X zur Beendigung von Verstößen gegen das Gesetz über digitale Dienste
- Überwachung der benannten sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste
- Gesetz über digitale Dienste – Hauptaspekte der Verordnung
- Nutzerrechte nach dem Gesetz über digitale Dienste - ein Überblick