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Dank des Durchführungsrechtsakts wird es für die Anbieter einfacher sein, den Verbrauchern für Intra-EU-Kommunikation die gleichen Endkundenpreise in Rechnung zu stellen wie für inländische Kommunikation. In der Durchführungsverordnung werden sowohl die technischen Voraussetzungen für die freiwilligen Tarife als auch Betrugsbekämpfungsmaßnahmen festgelegt.
Insbesondere werden die Anbieter in der Lage sein, den inländischen Endkundenpreis auf ein Volumen von Intra-EU-Kommunikationen entsprechend der im Durchführungsrechtsakt festgelegten typischen Verwendung anzuwenden. Als Schutzmaßnahme können Anbieter Intra-EU-Kommunikationen, die über eine solche typische Nutzung hinausgehen, zu einem höheren Endkundenpreis in Rechnung stellen, der nicht den regulierten Preisobergrenzen unterliegt.
Diese freiwillige Politik ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einem möglichen Ausstieg aus den Verbraucherpreisunterschieden zwischen Inlands- und Intra-EU-Kommunikation.
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