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Die Mitgliedstaaten mussten die NIS2-Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. Mit der NIS2-Richtlinie soll ein hohes Maß an Cybersicherheit in der gesamten EU sichergestellt werden. Sie umfasst Einrichtungen, die in kritischen Sektoren wie öffentlichen elektronischen Kommunikationsdiensten, IKT-Diensten, digitalen Diensten, Abwasser- und Abfallentsorgung, Raumfahrt, Gesundheit, Energie, Verkehr, Herstellung kritischer Produkte, Post- und Kurierdiensten sowie der öffentlichen Verwaltung tätig sind. Die vollständige Umsetzung der Rechtsvorschriften ist von entscheidender Bedeutung, um die Resilienz und die Reaktionsfähigkeit öffentlicher und privater Einrichtungen, die in diesen kritischen Sektoren tätig sind, und der EU insgesamt weiter zu verbessern. Daher hat die Kommission beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an 19 Mitgliedstaaten zu richten, die nun zwei Monate Zeit haben, darauf zu reagieren und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen.
Sie können die Richtlinie (EU) 2022/2555 lesen.