Die Mitgliedstaaten mussten die NIS2-Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. Mit der NIS2-Richtlinie soll ein hohes Maß an Cybersicherheit in der gesamten EU sichergestellt werden. Sie umfasst Einrichtungen, die in kritischen Sektoren wie öffentlichen elektronischen Kommunikationsdiensten, IKT-Diensten, digitalen Diensten, Abwasser- und Abfallentsorgung, Raumfahrt, Gesundheit, Energie, Verkehr, Herstellung kritischer Produkte, Post- und Kurierdiensten sowie der öffentlichen Verwaltung tätig sind.
Die vollständige Umsetzung der Rechtsvorschriften ist von entscheidender Bedeutung, um die Resilienz und die Reaktionsfähigkeit öffentlicher und privater Einrichtungen, die in diesen kritischen Sektoren tätig sind, und der EU insgesamt weiter zu verbessern. Die Kommission richtet daher Aufforderungsschreiben an die anderen 23 betroffenen Mitgliedstaaten, die nun zwei Monate Zeit haben, um zu reagieren, ihre Umsetzung abzuschließen und der Kommission ihre Maßnahmen mitzuteilen. Erhält die Kommission keine zufriedenstellende Antwort, kann sie beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben.
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