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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
Press release | Veröffentlichung

Die Kommission fordert 23 Mitgliedstaaten auf, die NIS2-Richtlinie vollständig umzusetzen

Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, indem sie ein Aufforderungsschreiben an 23 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Finnland und Schweden) gerichtet hat, weil sie die NIS2-Richtlinie (Richtlinie 2022/2555) nicht vollständig umgesetzt haben.

A glowing white padlock icon illuminating a section of a blue and orange circuit board, symbolising the importance of cybersecurity.

GettyImages © solarseven

Die Mitgliedstaaten mussten die NIS2-Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. Mit der NIS2-Richtlinie soll ein hohes Maß an Cybersicherheit in der gesamten EU sichergestellt werden. Sie umfasst Einrichtungen, die in kritischen Sektoren wie öffentlichen elektronischen Kommunikationsdiensten, IKT-Diensten, digitalen Diensten, Abwasser- und Abfallentsorgung, Raumfahrt, Gesundheit, Energie, Verkehr, Herstellung kritischer Produkte, Post- und Kurierdiensten sowie der öffentlichen Verwaltung tätig sind. 

Die vollständige Umsetzung der Rechtsvorschriften ist von entscheidender Bedeutung, um die Resilienz und die Reaktionsfähigkeit öffentlicher und privater Einrichtungen, die in diesen kritischen Sektoren tätig sind, und der EU insgesamt weiter zu verbessern. Die Kommission richtet daher Aufforderungsschreiben an die anderen 23 betroffenen Mitgliedstaaten, die nun zwei Monate Zeit haben, um zu reagieren, ihre Umsetzung abzuschließen und der Kommission ihre Maßnahmen mitzuteilen. Erhält die Kommission keine zufriedenstellende Antwort, kann sie beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben.

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