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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
  • PRESS RELEASE
  • Veröffentlichung 30 Januar 2026

Kommission fordert Slowenien zur Einhaltung der EU-Urheberrechtsvorschriften auf

Die Europäische Kommission hat beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren mit einem Aufforderungsschreiben an Slowenien (INFR(2025)4023) einzuleiten, weil das Land die Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft und die Richtlinie über die kollektive Rechtewahrnehmung nicht ordnungsgemäß angewandt hat.

Laptop mit leuchtenden digitalen Überlagerungen eines Copyright-Symbols, eines Schlosssymbols und Datenvisualisierungen.

GettyImages +

Das EU-Urheberrecht sieht das ausschließliche Recht der Urheber vor, die öffentliche Wiedergabe ihrer Werke zu genehmigen oder zu untersagen. Sie umfasst die Wahl der Urheber, ihre Rechte einzeln auszuüben oder die Geschäftsführung ganz oder teilweise einer Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung oder unabhängigen Einrichtungen für die kollektive Rechtewahrnehmung anzuvertrauen oder zu übertragen. Nach slowenischem Recht haben die Urheber jedoch keine andere Wahl, als die Verwaltung ihres Rechts einer Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung zu überlassen. Dies führt zu einem Entzug der ausschließlichen Rechte des Urhebers und zu Konflikten mit der durch das EU-Recht garantierten Freiheit der Rechteinhaber, ihre Rechte der kollektiven Rechtewahrnehmung zu entziehen. Die nach slowenischem Recht vorgeschriebene kollektive Rechtewahrnehmung beschränkt die in den Richtlinien festgelegten Rechte. Die Kommission richtet daher ein Aufforderungsschreiben an Slowenien, das nun zwei Monate Zeit hat, um auf die von der Kommission vorgebrachten Argumente zu antworten. Erhält die Kommission keine zufriedenstellende Antwort, kann sie beschließen, Slowenien eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

Weitere Informationen finden Sie unter:

  • EU-Urheberrechtsvorschriften
  • EU-Urheberrecht
  • Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (Richtlinie 2001/29/EG)
  • Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken zur Online-Nutzung im Binnenmarkt (Richtlinie 2014/26/EU)