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News article | Veröffentlichung

Beschluss der Kommission über den Beitritt der Ukraine zur Arbeit des GEREK

Die Kommission hat heute einen Beschluss zur Ermächtigung der für elektronische Kommunikation zuständigen nationalen Regulierungsbehörde der Ukraine, des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und des GEREK-Büros, der Agentur zur Unterstützung des GEREK, angenommen.

Die EU und die Ukraine arbeiten seit Beginn des Krieges in der Ukraine zusammen, um eine erschwingliche grenzüberschreitende Kommunikation zu gewährleisten. Die Konnektivität hat entscheidend dazu beigetragen, dass Flüchtlinge in Verbindung mit Menschen im In- und Ausland bleiben können. Das GEREK hat die Kommission unterstützt und die Lage beobachtet. Der heutige Beschluss wird eine stabile Entwicklung der Zusammenarbeit ermöglichen.

Im Assoziierungsabkommen zwischen der Ukraine und der EU haben sie sich verpflichtet, zusammenzuarbeiten, um die ukrainischen Gesetze an die EU-Rechtsvorschriften über die elektronische Kommunikation anzugleichen, bei denen das GEREK eine wichtige Rolle spielt. Das Abkommen fördert die Zusammenarbeit zwischen der nationalen Regulierungsbehörde der Ukraine und den nationalen Regulierungsbehörden in den EU-Mitgliedstaaten. Die Beteiligung der ukrainischen nationalen Regulierungsbehörde an der Arbeit des GEREK und des GEREK-Büros wird diese Angleichung erleichtern, indem sie eine engere Zusammenarbeit und einen Austausch bewährter Verfahren ermöglicht.

Über das GEREK

DasGEREK zielt insbesondere darauf ab, die einheitliche Umsetzung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation in der Europäischen Union zu gewährleisten. Das GEREK spielt eine wichtige Rolle bei der Unterstützung und Beratung der Kommission und der nationalen Regulierungsbehörden der EU in Fragen der elektronischen Kommunikation, insbesondere durch seine Stellungnahmen und Leitlinien. Er berät die Kommission auch bei der Ausarbeitung einschlägiger Gesetzgebungsinitiativen. Das GEREK-Büro ist eine dezentrale Agentur, die hauptsächlich die Arbeit des GEREK unterstützt.

Das GEREK und das GEREK-Büro stehen nationalen Regulierungsbehörden außerhalb der EU offen, die entsprechende Vereinbarungen mit der Union geschlossen haben. Derzeit können sich Albanien, Bosnien und Herzegowina, das Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien sowie die EWR-Länder an der Arbeit des GEREK und des GEREK-Büros beteiligen. Das Assoziierungsabkommen mit der Ukraine sieht eine Beteiligung der Ukraine vor.

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