
Obwohl noch auf das formelle Inkrafttreten des KI-Gesetzes wartet, das für Anfang August erwartet wird, wurde das Treffen zusammengetragen, um die Grundlagen für die bevorstehende Umsetzung des KI-Gesetzes zu schaffen.
Das Treffen unterstrich die Notwendigkeit einer frühzeitigen Zusammenarbeit beim bevorstehenden KI-Gesetz. Auf der Tagesordnung standen Diskussionen unter anderem:
- strategische Vision für die Umsetzung des KI-Gesetzes und die Rolle des Vorstands
- nationale Ansätze für die Governance und Aufsicht von KI-Gesetzen,
- erste Ergebnisse und Prioritäten im Zusammenhang mit der Umsetzung des KI-Gesetzes durch die Europäische Kommission
- Organisation des Verwaltungsrats, wie sein Mandat, das Verfahren zur Auswahl eines Vorsitzenden, Beschlussfassungsverfahrens und die Bildung von Untergruppen.
Neben Delegierten der Europäischen Kommission, darunter Generaldirektor Roberto Viola, Direktor des KI-Büros Lucilla Sioli und Vertreter des AI-Büros, waren hochrangige Delegierte aus allen EU-Mitgliedstaaten anwesend. Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) nahm an seiner Beobachterfunktion im KI-Ausschuss teil. Darüber hinaus waren Vertreter der EWR/EFTA-Mitglieder – Norwegen, Liechtenstein und Island – ebenfalls in Beobachtungskapazität anwesend.
Mit dem Zeitpunkt der Sitzung zielen die Kommission und die Mitgliedstaaten darauf ab, eine solide und rechtzeitige Einrichtung des KI-Governance-Rahmens sicherzustellen, wodurch die wirksame Beteiligung der Mitgliedstaaten und die Umsetzung des KI-Gesetzes vom ersten Tag an erleichtert werden. Die nächste Sitzung findet nach dem Inkrafttreten des KI-Gesetzes im frühen Herbst statt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Europäischen KI-Büros.
Die wichtigsten Bestimmungen im Zusammenhang mit der Einrichtung und den Aufgaben des KI-Ausschusses sind Artikel 65 und 66 des KI-Gesetzes. Sie können diese und andere Artikel zum AI Act (Corrigendum; Abschließender Text nach Revisionen durch Rechts- und Sprachsachverständige) (pdf).