
Die Kommission ersucht um Rückmeldungen zum vorgeschlagenen Anwendungsbereich und Ansatz der Leitlinien sowie zu bewährten Verfahren und Empfehlungen im Zusammenhang mit Minderungsmaßnahmen für die Risiken, denen Minderjährige im Internet ausgesetzt sein können. Die Kommission fordert alle Interessenträger auf, sich an der Aufforderung zur Stellungnahme zu beteiligen, unter anderem durch die Vorlage unterstützender wissenschaftlicher Berichte und Forschungsarbeiten.
Online-Plattformen sollten sicherstellen, dass die Rechte und das Wohl von Kindern bei der Gestaltung ihrer Dienste eine zentrale Rolle spielen. Die Plattformen sollten einen risikobasierten Ansatz verfolgen, regelmäßig Folgenabschätzungen durchführen und Minderungsmaßnahmen für potenzielle Risiken für Minderjährige umsetzen, die sich aus ihren Diensten ergeben. Die Arbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten an einem harmonisierten Ansatz für die Altersüberprüfung ist auch in den Leitlinien enthalten.
Mit Ausnahme von Kleinst- und Kleinunternehmen gelten die Leitlinien für den Jugendschutz für alle Online-Plattformen, die für Minderjährige zugänglich sind, einschließlich solcher, die sich nicht an Minderjährige richten, aber noch minderjährige Nutzer haben, beispielsweise aufgrund unzureichender Alterssicherungsmechanismen.
Die Aufforderung zur Einreichung von Beweismitteln bleibt bis zum 30. September 2024 offen. Die Kommission wird die Beiträge der Interessenträger für die Ausarbeitung der Leitlinien nutzen und eine gesonderte Konsultation zu dem Entwurf der Leitlinien durchführen, der vor dem Sommer 2025 angenommen werden soll.
Teilnahme an der Aufforderung zur Einreichung von Beweismitteln
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