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In der Empfehlung werden die Mitgliedstaaten, Rechteinhaber, Anbieter von Vermittlungsdiensten und andere Marktteilnehmer aufgefordert, Maßnahmen gegen die unbefugte Weiterverbreitung von Live-Veranstaltungen zu ergreifen und gleichzeitig die notwendigen Garantien zum Schutz der Grundrechte unter uneingeschränkter Einhaltung des EU-Rechts zu gewährleisten.
Wie in der Empfehlung vorgesehen, muss die Kommission die Auswirkungen der Empfehlung bis zum 17. November 2025 bewerten. Die Kommission überwacht diese Auswirkungen mit Unterstützung der Beobachtungsstelle des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Mit dieser Aufforderung zur Stellungnahme soll die Kommission dabei unterstützt werden, weitere Erkenntnisse über die Auswirkungen der in der Empfehlung vorgeschlagenen Maßnahmen und die mögliche Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zu sammeln.
Die Frist für die Abgabe von Rückmeldungen läuft bis zum 4. Juni 2025.