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Die Kommission fordert GPAI-Anbieter, die in der EU tätig sind, Unternehmen, Vertreter der Zivilgesellschaft, Rechteinhaber und akademische Sachverständige auf, ihre Ansichten und Erkenntnisse vorzulegen, die in den anstehenden Entwurf des Verhaltenskodex der Kommission für GPAI-Modelle einfließen werden. Interessierte Parteien werden auch aufgefordert, Beiträge zur Gewährleistung vertrauenswürdiger universeller KI-Modelle in der EU zu leisten.
Der im Gesetz über künstliche Intelligenz (KI-Gesetz) vorgesehene Verhaltenskodex wird kritische Bereiche wie Transparenz, Urheberrechtsvorschriften, Risikoidentifizierung und -bewertung, Risikominderung und internes Risikomanagement behandeln.
Darüber hinaus werden die Rückmeldungen aus der Konsultation auch in die Arbeit des KI-Büros einfließen, das die Umsetzung und Durchsetzung der Vorschriften des KI-Gesetzes über GPAI überwachen wird. Das AI Office entwickelt derzeit eine Vorlage und Leitlinien für die Zusammenfassung von Schulungsdaten, die für die Erstellung des GPAI-Modells verwendet werden. Das Muster und die Leitlinien werden von der Kommission angenommen und tragen zu weiteren Beratungen über den Kodex bei.
Das KI-Gesetz, das am 1. August 2024 in Kraft tritt, zielt darauf ab, eine verantwortungsvolle Entwicklung und Einführung von KI in der EU zu fördern. Die Bestimmungen zur GPAI treten 12 Monate nach Inkrafttreten des KI-Gesetzes in Kraft. Die Kommission geht davon aus, dass der Verhaltenskodex bis April 2025 fertiggestellt sein wird.
Die Teilnehmer erhalten weitere Informationen über die Konsultation zum Verhaltenskodex für GPAI sowie Informationen darüber, wie sie sich dem anstehenden Ausarbeitungsprozess anschließen können.