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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Kommission leitet Konsultation zu Leitlinien für die Anwendung des Gigabit-Infrastrukturgesetzes ein

  • DIGIBYTE
  • Veröffentlichung 17 Juni 2025

Die Kommission leitete eine gezielte Konsultation zur Sammlung von Erkenntnissen und bewährten Verfahren ein, um in enger Zusammenarbeit mit dem GEREK Leitlinien für die Anwendung von Artikel 3 des Gigabit-Infrastrukturgesetzes (GIA) bereitzustellen.

Logo of the Gigabit Infrastructure Act

Es werden Beiträge von nationalen Regulierungsbehörden, Streitbeilegungsstellen (DSB), Netzbetreibern, einschließlich Betreibern elektronischer Kommunikation und Diensteanbietern, Industrieverbänden und Einzelpersonen eingeholt.

Das Gigabit-Infrastrukturgesetz (GIA) zielt darauf ab, den kosteneffizienten und zeitnahen Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität (VHCN) in der Europäischen Union zu erleichtern, um dem steigenden Konnektivitätsbedarf der Bürger und Unternehmen gerecht zu werden. Insbesondere fördert die GIA die gemeinsame Nutzung bestehender physischer Infrastrukturen und ermöglicht einen effizienteren Aufbau neuer physischer Infrastrukturen, so dass solche Netze schneller und kostengünstiger ausgebaut werden können.

Artikel 3 der GIA befasst sich mit der Frage des Zugangs zu bestehenden physischen Infrastrukturen, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle von Netzbetreibern, öffentlichen Stellen und Eigentümern privater gewerblicher Gebäude (sofern von den Mitgliedstaaten bereitgestellt) befinden, sowie des Zugangs zu Grundstücken juristischer Personen, die hauptsächlich als Pächter von Grundstücken oder als Inhaber von Rechten an Grundstücken mit Ausnahme von Eigentumsrechten tätig sind.

Nach Artikel 3 Absatz 13 der GIA ist die Kommission befugt, in enger Zusammenarbeit mit dem GEREK Leitlinien für die Anwendung von Artikel 3 bereitzustellen, nachdem sie die einschlägigen Interessenträger konsultiert und bewährte Grundsätze und die unterschiedliche Situation in den Mitgliedstaaten berücksichtigt hat. Die Leitlinien der Kommission könnten die Anwendung fairer und angemessener Bedingungen für den Zugang zu physischen Infrastrukturen umfassen. Die Leitlinien könnten den Merkmalen der Netzbetreiber und ihrem Geschäftsmodell Rechnung tragen und, soweit möglich, bewährten Grundsätzen und den Verfahrensvorschriften der nationalen Streitbeilegungsstellen Rechnung tragen.

Die Leitlinien zielen darauf ab, den Zugang auf der Grundlage der GIA zu Vereinbarungen über physische Infrastruktur zwischen interessierten Parteien zu erleichtern. Sie können auch für DSB hilfreich sein, wenn sie verbindliche Entscheidungen zur Beilegung von Streitigkeiten treffen, die in den Anwendungsbereich von Artikel 3 GIA fallen.  

Diese Überprüfung wird parallel zur Ausarbeitung des Vorschlags für das anstehende Gesetz über digitale Netze (DNA) durchgeführt und basiert auf dem derzeitigen Rahmen. Am 6. Juni 2025 wurde eine separate und spezielle Aufforderung zur Einreichung von Nachweisen für die DNA veröffentlicht. Die in diesem Prozess gesammelten Beweise und Daten können auch zur Begründung des DNA-Vorschlags verwendet werden.

Die gezielte Konsultation läuft noch bis zum 30. September 2025.