
Mit dem Gesetz über digitale Dienste erhalten Forscher erstmals Zugang zu Daten, um systemische Risiken zu untersuchen und die Risikominderungsmaßnahmen von Online-Plattformen in der EU zu bewerten. Sie wird es der Forschungsgemeinschaft ermöglichen, eine entscheidende Rolle bei der Überprüfung und dem Schutz des Online-Umfelds zu spielen.
In dem Entwurf eines delegierten Rechtsakts werden die Verfahren für den Zugang von Forschern zu Daten von sehr großen Betriebsplattformen und Suchmaschinen präzisiert. Sie enthält auch Vorschriften für Datenformate und Anforderungen an die Datendokumentation. Schließlich wird das DSA-Datenzugangsportal eingerichtet, eine zentrale Anlaufstelle für Forscher, Datenanbieter und DSCs zum Austausch von Informationen über Datenzugriffsanfragen. Die Konsultation erfolgt im Anschluss an eine erste Aufforderung zur Stellungnahme.
Die Konsultationsfrist wurde vom 26. November bis zum 10. Dezember 2024 verlängert. Nach Rückmeldungen der Öffentlichkeit plant die Kommission, die Vorschriften im ersten Quartal 2025 anzunehmen.
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