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Kommission leitet eingehende Prüfung der vorgeschlagenen Regulierung des Vorleistungsmarkts für den Mobilfunkzugang in Tschechien ein

  • NEWS ARTICLE
  • Veröffentlichung 30 Januar 2023

Am 30. Januar leitete die Europäische Kommission eine eingehende Untersuchung des von der tschechischen nationalen Regulierungsbehörde (CTU) vorgelegten Entwurfs einer Marktanalyse zur Regulierung des Vorleistungsmarkts für den Zugang zu Mobilfunkdiensten in der Tschechischen Republik ein.

Im Jahr 2019 hatte die Kommission bereits ihre Bedenken zum Ausdruck gebracht und zur ersten Bewertung des sogenannten Drei-Kriterien-Tests durch die CTU als ersten Schritt zur (Neu-)Regulierung des tschechischen Vorleistungsmarkts für den Mobilfunkzugang Stellung genommen. In den Stellungnahmen der Kommission wurde auch darauf hingewiesen, dass es eher unwahrscheinlich sei, auf diesem Markt eine gemeinsame beträchtliche Marktmacht zu finden. Nach dem Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (im Folgenden „Kodex“) sollte die CTU den Bemerkungen der Kommission weitestgehend Rechnung tragen.  

Ende 2021 meldete CTU erneut eine weitere Überprüfung dieses Marktes an und schlug vor, alle Mobilfunknetzbetreiber (d. h. O2, T-Mobile und Vodafone) als Betreiber mit gemeinsamer beträchtlicher Marktmacht auf demselben Markt einzustufen. Die Kommission leitete eine Phase-II-Untersuchung zu beiden Punkten ein: die vorgeschlagene Bewertung der drei Kriterien und die gemeinsame Feststellung beträchtlicher Marktmacht. Nach einer weiteren eingehenden Untersuchung, einschließlich der Aufforderung und Analyse von Stellungnahmen Dritter und unter weitestgehender Berücksichtigung der Stellungnahme des GEREK, nahm die Kommission ein Vetobeschluss an, in dem die CTU aufgefordert wurde, die Maßnahme im Einklang mit dem Kodex zurückzuziehen.

Nach dem Veto-Beschluss der Kommission änderte die CTU den Maßnahmenentwurf, aktualisierte die Marktdaten und konsultierte die Interessenträger erneut. Die CTU hat jedoch die meisten Elemente ihres vorherigen Maßnahmenentwurfs übernommen und am 29. Dezember 2022 notifiziert. Auf der Grundlage der Daten der CTU hat sich die allgemeine Marktstruktur jedoch seit der vorherigen Bewertung durch die Kommission nicht geändert.

Zugang und Verbindungsaufbau sind Dienste, die die Mobilfunknetzbetreiber (MNO) selbst und anderen Mobilfunknetzbetreibern oder Betreibern virtueller Mobilfunknetze (MVNO) in ihren Netzen anbieten. Tatsächlich können solche Dienste auch für andere Mobilfunknetzbetreiber bereitgestellt werden, die über ein eigenes Netz und Zugangsrechte für Funkfrequenzen verfügen, aber ein Netz, das noch unterentwickelt ist (z. B. aufgrund eines späten Markteintritts oder aufgrund der kommerziellen Entscheidung, sich in bestimmten Gebieten auf ein solches Inlandsroaming zu verlassen, anstatt ein eigenes Netz aufzubauen).

CTU schlägt erneut vor, drei Mobilfunknetzbetreiber (d. h. O2, T-Mobile und Vodafone) als Betreiber mit gemeinsamer beträchtlicher Marktmacht auf diesem Vorleistungsmarkt zu benennen und folglich diesen drei Betreibern, die die einzigen Mobilfunknetzbetreiber auf dem tschechischen Markt sind, regulatorische Verpflichtungen aufzuerlegen.

In ihrer Mitteilung ernster Bedenken stellt die Kommission nicht in Frage, dass die Wettbewerbsbedingungen auch auf dem tschechischen Mobilfunkmarkt verbessert werden könnten. In diesem Stadium des Verfahrens ist die Kommission jedoch der Auffassung, dass CTU keine ausreichenden Beweise dafür vorgelegt hat, dass eine gemeinsame beherrschende Stellung der drei Mobilfunknetzbetreiber besteht. Insbesondere hat die CTU nicht nachgewiesen, wie die drei Mobilfunknetzbetreiber eine gemeinsame Geschäftsstrategie verfolgen können, trotz der bestehenden Asymmetrien in ihrer Marktposition, einschließlich der Marktanteile auf Endkunden- und Vorleistungsebene, der Aufteilung der Netze zwischen den beiden (größten) Mobilfunknetzbetreibern (daher ihre unterschiedliche Kostenstruktur und Investitionsanreize) und der unterschiedlichen Regulierungsbedingungen, die nur einem von ihnen auferlegt werden (O2, das bereits verpflichtet ist, qualifizierten Betreibern Zugang zu den Kosten zu gewähren).

Die Kommission hat daher ernsthafte Zweifel an der Vereinbarkeit des betreffenden Maßnahmenentwurfs mit dem EU-Recht und hält es für erforderlich, eine eingehende Prüfung einzuleiten.

Die Kommission hat zwei Monate Zeit, um den Maßnahmenentwurf und die darin enthaltenen Nachweise in enger Zusammenarbeit mit dem Gremium der europäischen Regulierungsbehörden (GEREK) weiter zu prüfen. Am Ende des Untersuchungszeitraums der Phase II kann die Kommission entweder ihre Vorbehalte aufheben oder ein Veto nach Artikel 32 des europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation einlegen. In diesem Zeitraum wird die CTU ihren Maßnahmenentwurf nicht annehmen können.

Die Mitteilung ernster Bedenken der Kommission, mit der das eingehende Prüfverfahren eingeleitet wurde, wird online über CIRCABC abrufbar sein.

Die Aufforderung an Dritte zur Stellungnahme wird auf CIRCABC veröffentlicht.

Last update

4 Februar 2023