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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Kommission arbeitet mit dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum zusammen, um die Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste zu unterstützen

  • DIGIBYTE
  • Veröffentlichung 01 April 2026

Die Kommission hat mit dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eine Vereinbarung unterzeichnet, mit der die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste gestärkt werden soll.

A person's hand using a laptop with transparent interface showing a copyright symbol and security icons
European Union Intellectual Property Office partner to enforce the Digital Services Act

Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste in Bezug auf Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums zu unterstützen. Die Vereinbarung wird die Fähigkeit der Kommission stärken, Durchsetzungsmaßnahmen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste zu ergreifen, um systemischen Risiken entgegenzuwirken, die sich auf die Rechte des geistigen Eigentums auswirken, die von sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen (VLOPs und VLOSEs) ausgehen. Zu diesen Risiken gehört unter anderem die Verbreitung schutzrechtsverletzender Inhalte wie nachgeahmte Waren und Online-Piraterie.

Das EUIPO wird auch seine Maßnahmen ausweiten, um die Fähigkeiten zur Bekämpfung der Risiken von Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums bei Justiz- und Durchsetzungsbehörden, Online-Vermittlern, die nicht als VLOPs und VLOSEs benannt sind, und Inhabern von Rechten des geistigen Eigentums zu verbessern.

Das Gesetz über digitale Dienste legt wegweisende Regeln fest, um ein sicheres und transparentes Online-Umfeld in der EU zu schaffen. Eine wirksame und aktive Zusammenarbeit mit anderen europäischen Einrichtungen, Ämtern und Agenturen ist für den Schutz der Grundrechte der Nutzer, einschließlich der Grundrechte im Zusammenhang mit geistigem Eigentum, von entscheidender Bedeutung.