
In den neuen Leitlinien der Kommission wird erläutert, wie diese Vorschriften in der Praxis gelten. Es wird klargestellt, welche Produkte in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, was eine wesentliche Änderung darstellt, wie die Unterstützungszeiträume zu verstehen sind und wie die Berichterstattungspflichten und die Anforderungen an die Risikobewertung zu erfüllen sind.
Es geht auch auf Fragen ein, die von Unternehmen aufgeworfen werden, wobei Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Es enthält praktische Beispiele und verwendet Fälle, um unnötigen Verwaltungsaufwand zu verringern.
Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für Tech-Souveränität, Sicherheit und Demokratie, erklärte:
„Diese Leitlinien sind Teil unserer Vereinfachungsagenda, die Unternehmen dabei unterstützt, ihre Verpflichtungen aus dem Cyberresilienzgesetz fristgerecht und vertrauensvoll zu erfüllen. Ein cybersicheres Europa und ein unternehmensfreundliches Europa gehen Hand in Hand: Die heutigen Leitlinien werden dazu beitragen, dass Produkte auf unserem Markt vor Cyberbedrohungen geschützt werden und gleichzeitig unnötige Belastungen und Rechtsunsicherheit für Unternehmen vermieden werden.“
Die jüngsten Entwicklungen bei KI-Grenzmodellen mit Cybersicherheitskapazitäten machen die rasche und korrekte Umsetzung des Cyberresilienzgesetzes noch zwingender. Mit dem Cyberresilienzgesetz, das seit Dezember 2024 in Kraft ist, werden verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für den gesamten Lebenszyklus digitaler Produkte festgelegt, wobei die Meldepflichten ab dem 11. September 2026 gelten. Vor Ablauf der Frist für die Einhaltung der Vorschriften im Dezember 2027 stellen die Leitlinien einen weiteren konkreten Schritt in der Vereinfachungsagenda der Kommission dar.
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