
Die Richtlinie stärkt die Cybersicherheit in der EU, indem sie hohe Standards für Einrichtungen festlegt, die in 18 kritischen Sektoren tätig sind, darunter Gesundheit, Energie, Verkehr und öffentlicher Sektor. Ihre vollständige Umsetzung ist von entscheidender Bedeutung, um die Widerstandsfähigkeit der EU und die Reaktionsfähigkeit öffentlicher und privater Einrichtungen, die in diesen kritischen Sektoren tätig sind, sowie der EU insgesamt zu verbessern.
Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 17. Oktober 2024 Zeit, die Richtlinie umzusetzen. Spanien, Frankreich, Irland und die Niederlande haben die vollständige Umsetzung noch nicht mitgeteilt. Die Kommission übermittelte am 28. November 2024 Aufforderungsschreiben und am 7. Mai 2025 mit Gründen versehene Stellungnahmen. Die Vorlagen umfassen einen Antrag an den Gerichtshof auf Verhängung finanzieller Sanktionen, bestehend aus einem Pauschalbetrag und täglichen Sanktionen bis zur Mitteilung der vollständigen Umsetzung.
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