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Kommission verklagt Irland, Spanien, Frankreich und die Niederlande vor dem Gerichtshof wegen Nichtumsetzung der Cybersicherheitsvorschriften

  • PRESS RELEASE
  • Veröffentlichung 08 Juli 2026

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Irland, Spanien, Frankreich und die Niederlande vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil sie es versäumt haben, Maßnahmen zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie über die Sicherung von Netz- und Informationssystemen (Richtlinie (EU) 2022/2555) in nationales Recht mitzuteilen.

A glowing white padlock icon illuminating a section of a blue and orange circuit board, symbolising the importance of cybersecurity.
GettyImages © solarseven

Die Richtlinie stärkt die Cybersicherheit in der EU, indem sie hohe Standards für Einrichtungen festlegt, die in 18 kritischen Sektoren tätig sind, darunter Gesundheit, Energie, Verkehr und öffentlicher Sektor. Ihre vollständige Umsetzung ist von entscheidender Bedeutung, um die Widerstandsfähigkeit der EU und die Reaktionsfähigkeit öffentlicher und privater Einrichtungen, die in diesen kritischen Sektoren tätig sind, sowie der EU insgesamt zu verbessern.

Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 17. Oktober 2024 Zeit, die Richtlinie umzusetzen. Spanien, Frankreich, Irland und die Niederlande haben die vollständige Umsetzung noch nicht mitgeteilt. Die Kommission übermittelte am 28. November 2024 Aufforderungsschreiben und am 7. Mai 2025 mit Gründen versehene Stellungnahmen. Die Vorlagen umfassen einen Antrag an den Gerichtshof auf Verhängung finanzieller Sanktionen, bestehend aus einem Pauschalbetrag und täglichen Sanktionen bis zur Mitteilung der vollständigen Umsetzung.

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