
Der am 15. Januar 2025 veröffentlichte Aktionsplan ist von entscheidender Bedeutung für den Schutz des Gesundheitswesens vor Cyberbedrohungen und trägt zur erfolgreichen Umsetzung des Europäischen Raums für Gesundheitsdaten (EHDS) bei. Durch die Verbesserung der Bedrohungserkennungs-, Vorsorge- und Reaktionsfähigkeit von Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleistern wird ein sichereres Umfeld für Patienten und Angehörige der Gesundheitsberufe geschaffen.
In den letzten Jahren haben die Mitgliedstaaten erhebliche Cybersicherheitsvorfälle gemeldet, die den Gesundheitssektor betreffen – mehr als in jedem anderen kritischen Sektor. Dieser Aktionsplan befasst sich mit den spezifischen und dringenden Bedrohungen, mit denen der Sektor konfrontiert ist.
Um die wirksame Umsetzung und Wirkung der im Aktionsplan dargelegten Maßnahmen zu gewährleisten, fordert die Kommission die Interessenträger auf, sich an der Konsultation zu beteiligen. Dazu gehören unter anderem Bürger, Angehörige der Gesundheitsberufe, Gesundheitsbehörden, Patienten, Compliance- und Datenschutzexperten, Cybersicherheitsexperten, Organisationen und Hochschulen, um ihre Ansichten zu teilen. Die Ergebnisse werden weiter zu den Empfehlungen beitragen, die die Kommission bis Ende des Jahres vorlegen will.
Die Beitragsfrist wurde bis zum 14. Juli 2025 verlängert.
Weitere Informationen finden Sie unter:
- Aktionsplan zur Cybersicherheit von Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleistern
- Die Arbeiten der Kommission zur Cybersicherheit im Gesundheitswesen
- Fact page - Cybersicherheit von Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleistern