
Im Mittelpunkt der gezielten Konsultation stehen insbesondere:
- Die Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte in der künstlichen Intelligenz
- Der Kampf gegen Online-Piraterie von Inhalten wie Live-Events
- Die Anwendung des einheitlichen Anspruchs auf angemessene Vergütung von Musikdarstellern und -produzenten
- Urheberrecht der wissenschaftlichen Forschung
Während die EU bereits von einem soliden Urheberrechtsrahmen profitiert, werfen neue Herausforderungen und Marktentwicklungen die Frage auf, ob der Rahmen durch mögliche zusätzliche Maßnahmen gestärkt werden sollte.
Die Konsultation stützt sich auf Rückmeldungen, die im Rahmen der Anfang dieses Jahres durchgeführten Aufforderung zur Stellungnahme eingegangen sind, sowie auf Erkenntnisse aus früheren einschlägigen Studien und Bewertungen.
Rückmeldungen werden von einer Reihe von Interessenträgern eingeholt, darunter Inhaber von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, Anbieter generativer KI und andere relevante Akteure in der KI-Wertschöpfungskette, Vermittler, Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung, Organisatoren von Sport- und anderen Live-Veranstaltungen, Forschungsorganisationen, nationale Behörden, Verbraucherorganisationen und Nichtregierungsorganisationen.
Die Konsultation läuft noch bis zum 3. November 2026.
Last update
1 Oktober 2026