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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Kommission bittet um Rückmeldung zu Entwürfen von Leitlinien für vertrauenswürdige Hinweisgeber im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste

  • PRESS RELEASE
  • Veröffentlichung 29 Mai 2026

Die Europäische Kommission bittet um Rückmeldungen zu ihrem Entwurf von Leitlinien für vertrauenswürdige Hinweisgeber, Organisationen, die auf die Ermittlung illegaler Online-Inhalte spezialisiert sind, um einen klaren und kohärenten Rahmen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste zu gewährleisten.

Text "Digital Services Act" innerhalb eines weißen Dreiecks innerhalb eines weißen Dreiecks vor blauem Hintergrund.

Im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste müssen Online-Plattformen den Hinweisen vertrauenswürdiger Hinweisgeber auf illegale Inhalte wie Kindesmissbrauch, Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums und Online-Betrug Vorrang einräumen und gleichzeitig die Verantwortung dafür behalten, zu überprüfen, ob die Inhalte illegal sind. Über 70 vertrauenswürdige Flagger mit unterschiedlichem Fachwissen wurden bereits benannt. Dazu gehören die Bank of Ireland, die sich auf Finanzbetrug spezialisiert hat, Someturva, die sich auf Online-Belästigung konzentriert, wie das nicht einvernehmliche Teilen von intimem Material, und Child Focus, das sich mit Online-Material über Kindesmissbrauch befasst.

In dem Entwurf der Leitlinien werden die Kriterien sowie das Verfahren präzisiert, nach dem die Koordinatoren für digitale Dienste den Status „vertrauenswürdiger Hinweisgeber“ vergeben. Sie enthalten auch Leitlinien zu den technischen Anforderungen, die vertrauenswürdige Hinweisgeber und Plattformen bei der Verarbeitung von Hinweisen auf illegale Inhalte beachten sollten. Schließlich sollen die Leitlinien sicherstellen, dass vertrauenswürdige Hinweisgeber unabhängig, objektiv und rechenschaftspflichtig bleiben und die Meinungsfreiheit uneingeschränkt achten. Die Leitlinien enthalten auch Maßnahmen zum Schutz der Integrität vertrauenswürdiger Hinweisgeber, um sicherzustellen, dass der Mechanismus nicht missbraucht wird. Zu diesen Maßnahmen gehören öffentliche jährliche Transparenzberichte vertrauenswürdiger Hinweisgeber sowie Verfahren zur Aussetzung oder zum Widerruf des Status vertrauenswürdiger Hinweisgeber.

Zur Vorbereitung der Leitlinien hat die Kommission eine Studie über die Umsetzung dieses Mechanismus veröffentlicht.

Die Kommission fordert Interessenträger mit einschlägigem Fachwissen, darunter Plattformen, vertrauenswürdige Hinweisgeber, Antragsteller, Forscher und Organisationen der Zivilgesellschaft, auf, sich bis zum 10. Juli (verlängert von der ursprünglichen Frist am 26. Juni 2026) zu dem Entwurf der Leitlinien zu äußern. Nach Eingang der Rückmeldungen plant die Kommission, die Leitlinien in der zweiten Hälfte des Jahres 2026 anzunehmen.

Weitere Informationen finden Sie unter: