Seit dem 23. Juni 2021 sind alle Websites und mobilen Apps des öffentlichen Sektors in der EU gesetzlich verpflichtet, für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zu sein. Der letzte Schritt besteht nun darin, die Anwendung der Richtlinie in der Praxis zu überprüfen. Zu diesem Zweck werden im Rahmen der heutigen Konsultation Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere von Menschen mit Behinderungen, aber auch von Unternehmen, Online-Plattformen, Wissenschaftlern, öffentlichen Verwaltungen und allen anderen interessierten Kreisen eingeholt.
Die Online-Konsultation wird für Screenreader zugänglich, in alle Amtssprachen der EU übersetzt und in einer kürzeren, leicht lesbaren Fassung für Menschen mit kognitiven Behinderungen verfügbar sein. Sie bleibt bis zum 25. Oktober 2021 offen. Die Ergebnisse der Konsultation werden in die Überprüfung einfließen und dazu beitragen, die Auswirkungen der Richtlinie auf die barrierefreie Zugänglichkeit von Websites und mobilen Apps des öffentlichen Sektors zu verbessern. Die Ergebnisse der Überprüfung werden im Juni 2022 in einem zugänglichen Format veröffentlicht.