
Die Zusammenarbeit zwischen führenden Regulierungsbehörden zielt darauf ab, bewährte Verfahren und Wissen zur Bewältigung von Risiken auszutauschen, mit denen Kinder online konfrontiert sind. Die Vereinbarung stärkt die Zusammenarbeit zwischen den Kommissionsdienststellen und der ANPD im Bereich des Online-Schutzes von Minderjährigen, wobei den Transparenzpflichten für digitale Plattformen, Risikobewertungs- und Risikominderungsmaßnahmen sowie der technologischen Zusammenarbeit bei Algorithmen und künstlicher Intelligenz besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Die Vereinbarung wird den Informationsaustausch, einschließlich technischer Expertendialoge, erleichtern. Sie wird es beispielsweise beiden Behörden ermöglichen, bewährte Verfahren auszutauschen, gemeinsame Studien durchzuführen und bei Forschungsprojekten zusammenzuarbeiten.
Die Kommissionsdienststellen haben ähnliche Verwaltungsvereinbarungen mit dem britischen Ofcom und dem australischen eSafety Commissioner unterzeichnet. Die drei Regulierungsbehörden haben eine trilaterale Kooperationsgruppe zur Alterssicherung ins Leben gerufen. In jüngster Zeit hat die Kommission eine Vereinbarung mit dem japanischen Ministerium für Innere Angelegenheiten und Kommunikation unterzeichnet. Die Kommission ist weiterhin entschlossen, die weltweite Zusammenarbeit mit führenden nationalen Regulierungsbehörden auszuweiten, um eine faire und sichere digitale Zukunft zu gewährleisten.
Weitere Informationen über die Partnerschaft der EU mit Brasilien und den Rahmen für die Zusammenarbeit im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste