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Press release | Veröffentlichung

Kommission fordert Polen nachdrücklich auf, die EU-Vorschriften über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste einzuhalten

Die Kommission hat Polen heute eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt, weil es gegen das EU-Recht verstoßen hat, das die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörde (NRB), eines der wichtigsten Grundsätze des EU-Telekommunikationsrechts, gewährleistet. Insbesondere die Rechtsvorschriften zur Änderung des polnischen Telekommunikationsgesetzes, die zu einer vorzeitigen Beendigung des Mandats des Leiters der polnischen NRB – des Amtes für elektronische Kommunikation – führten, geben Anlass zur Sorge.

Nach dem EU-Recht, d. h. der damals geltenden Rahmenrichtlinie, die kürzlich durch den Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation gestärkt wurde, können Leiter nationaler Regulierungsbehörden nur entlassen werden, wenn sie die Voraussetzungen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben, die zuvor im nationalen Recht festgelegt sind, nicht mehr erfüllen. Mit diesen Vorschriften sollen Zweifel an der Neutralität dieser Einrichtung und ihrer Unempfänglichkeit für äußere Faktoren ausgeräumt werden.

Der Leiter der NRB wurde infolge von Änderungen der Vorschriften für die Ernennung und Entlassung der Leiter der NRB entlassen, die die polnische Regierung rückwirkend auf das laufende Mandat des Präsidenten der NRB angewandt hat. Daher wurde das Mandat von Herrn Cichy beendet, weil das Auswahlverfahren nicht den Anforderungen entsprach, die viele Jahre nach seinem Amtsantritt eingeführt wurden.

Die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission folgt auf das Aufforderungsschreiben vom 2. Juli 2020. Polen hat nun zwei Monate Zeit, um zu antworten und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen.