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News article | Veröffentlichung

Entscheidung Lettlands, die Ausstrahlung des Fernsehsenders „Rossiya RTR“ im Einklang mit dem EU-Recht auszusetzen

Am 7. Mai 2021 entschied die Europäische Kommission, dass die Entscheidung der lettischen Regulierungsbehörde, die Weiterverbreitung des Kanals Rossiya RTR wegen Aufstachelung zu Gewalt oder Hass für zwölf Monate auszusetzen, mit dem EU-Recht vereinbar ist.

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Die lettischen Behörden teilten der Kommission im Februar 2021 mit, dass der Sender „Rossiya RTR“, der über Satellit in russischer Sprache von Schweden aus nach Lettland ausgestrahlt wurde, Inhalte ausgestrahlt habe, die als Aufstachelung zu Gewalt oder Hass angesehen werden könnten.

Insbesondere die Sprache, die in einigen Programmen zu „Roossiya RTR“ verwendet wurde, enthielt Verweise auf militärische Zerstörung und Besetzung und forderte militärische Aktionen gegen mehrere Länder, darunter Lettland und andere baltische Staaten. Die Aussagen in den betreffenden Programmen können Spannungen und Reaktionen von Animosität innerhalb der Bevölkerung Lettlands und anderer Länder hervorrufen. Die lettischen Behörden beschlossen daher, die Weiterverbreitung des Kanals für einen Zeitraum von 12 Monaten auszusetzen.

Die Kommission prüfte die Vereinbarkeit der von der lettischen Regulierungsbehörde auf der Grundlage der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) ergriffenen Maßnahmen mit dem EU-Recht. Die Richtlinie verbietet die Aufstachelung zu Gewalt oder Hass. Sie legt das Verfahren fest, das ein Mitgliedstaat anzuwenden hat, wenn er der Auffassung ist, dass dieses Verbot von einem in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Mediendiensteanbieter gemäß den AVSMD-Vorschriften nicht eingehalten wurde. Lettland hat nachgewiesen, dass es offensichtliche, schwere und schwerwiegende Verstöße gegen das Verbot der Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegeben hat.

Nach sorgfältiger Prüfung des Falls und Anhörung der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA) hat die Kommission am 7. Mai 2021 entschieden, dass die vorübergehende Aussetzung der Sendungen von Rossiya RTR durch Lettland in seinem Hoheitsgebiet verhältnismäßig und gerechtfertigt ist.

Im Jahr 2019 gelangte die Kommission in Bezug auf die vorübergehende Aussetzung für drei Monate desselben Kanals zu derselben Schlussfolgerung. In den Jahren 2015, 2017 und 2018 vertrat die Kommission die Auffassung, dass die vorübergehende Aussetzung der Weiterverbreitung von „RTR Planeta“ auf der Grundlage der von Litauen beschlossenen Aufstachelung zum Hass mit dem EU-Recht vereinbar war. 

In dem Beschluss wird erneut betont, wie wichtig es ist, Hassreden und Aufstachelung zu Gewalt zu bekämpfen. Die überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste verstärkt die Bemühungen zur Bekämpfung der Aufstachelung zu Gewalt und Hass, indem sie im Einklang mit Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union die Gründe erweitert, auf deren Grundlage audiovisuelle Inhalte als Aufstachelung zu Gewalt und Hass betrachtet werden können. Zu diesen Gründen zählen z. B. Geschlecht, Behinderung, Alter, politische oder sonstige Meinungen und sexuelle Ausrichtung.

Entscheidung der Kommission LV

Entscheidung der Kommission DE

Beschluss der Kommission FR

Beschluss der Kommission DE