Im Mittelpunkt des Workshops vom 27. Februar 2023 wird insbesondere die Rechtsvorschrift über die Interoperabilität zwischen Nachrichtenübermittlungsdiensten stehen, wobei insbesondere Fragen wie End-to-End-Verschlüsselung, Sicherheit und Identifizierung von Nutzern in verschiedenen Nachrichtenübermittlungsdiensten behandelt werden. Der technische Workshop am 6. März 2023 wird sich auf Bestimmungen im Zusammenhang mit App-Store konzentrieren, wobei insbesondere Fragen im Zusammenhang mit alternativen In-App-Zahlungssystemen, Lenkung und Seitenaufladung behandelt werden.
Die Workshops finden in Brüssel statt, eine Fernteilnahme ist jedoch möglich. Weitere Informationen, einschließlich des vollständigen Programms der beiden Workshops, finden Sie auf der Veranstaltungsseite.
Das Gesetz über digitale Märkte ist am 1. November 2022 in Kraft getreten und gilt ab dem 2. Mai 2023. Um die Durchsetzung des Gesetzes über digitale Märkte vorzubereiten, arbeitet die Kommission proaktiv mit interessierten Kreisen (einschließlich potenzieller Gatekeeper, gewerblicher Nutzer, Endnutzer von Plattformdiensten und Vertreter der Zivilgesellschaft) zusammen, um sicherzustellen, dass benannte Gatekeeper die neuen Vorschriften wirksam und rechtzeitig einhalten. In diesem Zusammenhang fand am 5. Dezember 2022 ein erster Workshop zur Selbstbevorzugung statt.
Mehr Informationen
- Workshops zu DMA-Akteuren
- Workshop zur Interoperabilität des Gesetzes über digitale Märkte am 27. Februar 2023
- DMA-Workshop zu App Stores am 6. März 2023
- Gesetz über digitale Märkte – Pressemitteilung zur Einführung des Gesetzes über digitale Märkte
- Legislativpaket über digitale Dienste