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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
Press release | Veröffentlichung

Gesetz über digitale Dienste: Kommission leitet die Nutzernummern der Plattform ein und konsultiert deren Überwachungs- und Untersuchungsverfahren

Heute ist im Gesetz über digitale Dienste die Frist festgelegt, bis zu der alle Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen (mit Ausnahme von Kleinst- und Kleinunternehmen) erstmals ihre Nutzernummern in der EU veröffentlichen müssen.

Sie müssen dies ab jetzt mindestens einmal alle sechs Monate tun. Die Kommission hat kürzlich unverbindliche Leitlinien in allen EU-Sprachen veröffentlicht, um Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes über digitale Dienste fallen, dabei zu unterstützen, diese Anforderung zu erfüllen.   

Mit dieser Anforderung soll festgestellt werden, ob es sich bei Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste um sehr große Online-Plattformen oder sehr große Online-Suchmaschinen handeln kann, die mehr als 10 % der EU-Bevölkerung oder 45 Millionen Nutzer erreichen. Für diese großen Plattformen und Suchmaschinen werden zusätzliche Verpflichtungen gelten, wie z. B. eine Risikobewertung und entsprechende Risikominderungsmaßnahmen, die hier hervorgehoben werden. 

Darüber hinaus leitet die Kommission eine öffentliche Konsultation zu den Verfahren zur Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste ein. Die Konsultation wird einen Monat, d. h. bis zum 16. März 2023, dauern und zur Gestaltung der endgültigen Durchsetzungsvorschriften der Kommission beitragen.

Das Gesetz über digitale Dienste, das am 16. November 2022 in Kraft getreten ist, schafft ein beispielloses Maß an öffentlicher Aufsicht über Online-Plattformen in der gesamten Union, sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene. Er ermächtigt die Kommission, Verfahrensvorschriften für die Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste zu erlassen. Der Entwurf einer Durchführungsverordnung zielt darauf ab, wirksame Verfahren im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste sicherzustellen und den betroffenen Unternehmen Rechtssicherheit in Bezug auf die Verfahrensrechte und -pflichten zu bieten. Dazu gehören das Recht der Parteien, gehört zu werden und die Akte einzusehen, aber auch die Überwachungsmaßnahmen der Kommission, die VLOPs und VLOSE anweisen kann, Zugang zu ihren Datenbanken und Algorithmen und Erläuterungen zu ihnen zu gewähren.

Weitere Informationen zum Gesetz über digitale Dienste