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News article | Veröffentlichung

EWR-Bürger, die in der Lage sind, einen „.eu“-Domänennamen aus der ganzen Welt zu registrieren

Wie EU-Bürger können auch Staatsangehörige Islands, Liechtensteins und Norwegens einen „.eu“-Domänennamen registrieren, unabhängig davon, wo sie in der Welt leben.

Die EWR-Länder haben die Aufnahme der aktualisierten.eu-Verordnung (2019/517) in das EWR-Abkommen am 9. Juli 2021 ratifiziert. Dies ermöglicht es den Bürgern Islands, Liechtensteins und Norwegens, eine Domäne oberster Stufe „.eu“ zu registrieren, unabhängig davon, wo sie ihren Wohnsitz in der Welt haben. EU-Bürgern wurde im Oktober 2019 die gleiche verlängerte Berechtigung gewährt.

Der Bereich „.eu“ ist derzeit die siebentgrößte Ländercodeerweiterung im Internet. Die Ausweitung des Rechts auf Registrierung von.eu-Domänen wird Menschen in der ganzen Welt den Zugang zum EU-Binnenmarkt erleichtern. Sie wird es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, ihre europäische Identität online anzuzeigen, unabhängig davon, wo sie leben.