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Die Kommission hat die Marrakesch-Richtlinie (Richtlinie 2017/1564) und die dazugehörige Marrakesch-Verordnung (Verordnung 2017/1563) gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Marrakesch-Richtlinie und Artikel 7 der Marrakesch-Verordnung bewertet und einen Bericht sowie eine begleitende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht. Diese Instrumente sind Teil des EU-Urheberrechts und zielen darauf ab, blinden, sehbehinderten oder anderweitig lesebehinderten Menschen den Zugang zu Büchern und gedruckten Materialien in barrierefreier Form zu erleichtern. In der Bewertung wurde bewertet, inwieweit diese Instrumente ihre Ziele im Hinblick auf die Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz und Kohärenz des Rahmens und den EU-Mehrwert erreicht haben.
Insgesamt entsprach die Leistung der Marrakesch-Richtlinie und -Verordnung den Erwartungen. Vor dem Hintergrund bestehender, aber unterschiedlicher nationaler Ausnahmen vom Urheberrecht zugunsten von Menschen mit Behinderungen verbesserten die EU-Instrumente die Rechtssicherheit und die Verfügbarkeit von Kopien in einem zugänglichen Format, auch grenzüberschreitend, indem klargestellt wurde, welche Verwendungen und Begünstigten unter die EU-Urheberrechtsvorschriften fallen. Angesichts der Bewertungsergebnisse werden zum jetzigen Zeitpunkt keine Änderungen als gerechtfertigt erachtet.
Die Bewertung stützte sich auf eine unterstützende Studie, in der Daten auf der Grundlage von Aktenforschungs- und Konsultationstätigkeiten mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern erhoben wurden. Die Stellungnahmen der Interessenträger gingen auch im Rahmen einer Aufforderung zur Stellungnahme ein. Die Konsultationstätigkeiten richteten sich insbesondere an Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten, befugte Stellen und Interessenträger im Verlagssektor.
Hintergrund
Die Marrakesch-Richtlinie und die Marrakesch-Verordnung zielen darauf ab, die Verfügbarkeit von Kopien von Büchern und anderem Druckmaterial in zugänglichen Formaten zugunsten von Menschen mit druckbedingten Behinderungen zu erhöhen. Die EU-Instrumente zielen auch darauf ab, die grenzüberschreitende Verbreitung solcher Kopien in einem zugänglichen Format zu verbessern.
Mit diesen Rechtsinstrumenten wurden nach dem Beitritt der Europäischen Union zum WIPO-Vertrag von Marrakesch 2013 die erforderlichen Anpassungen des EU-Urheberrechts vorgenommen, um blinden, sehbehinderten oder anderweitig lesebehinderten Personen den Zugang zu veröffentlichten Werken zu erleichtern.