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Im Einklang mit der Erklärung zu den europäischen digitalen Rechten und Grundsätzen haben das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten und die Kommission erstmals gemeinsam konkrete Ziele und Vorgaben in den vier Schlüsselbereichen digitale Kompetenzen, Infrastruktur einschließlich Konnektivität, Digitalisierung von Unternehmen und öffentliche Online-Dienste festgelegt. Die Ziele und Vorgaben werden von einem heute beginnenden zyklischen Kooperationsprozess begleitet, um eine Bilanz der Fortschritte zu ziehen und Etappenziele festzulegen, damit sie bis 2030 erreicht werden können. Mit dem Programm wird auch ein neuer Rahmen für Mehrländerprojekte geschaffen, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, ihre Kräfte bei digitalen Initiativen zu bündeln.