Die Bedingungen für die Nutzung von Funkfrequenzen und die Verfahren für die Erteilung, Erneuerung, Verlängerung oder den Entzug dieser Nutzungsrechte sind in den für die elektronische Kommunikation geltenden EU-Vorschriften des europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Richtlinie (EU) 2018/1972) festgelegt. Nach den EU-Vorschriften für die elektronische Kommunikation müssen Frequenznutzungsrechte auf der Grundlage objektiver, transparenter, diskriminierungsfreier und verhältnismäßiger Kriterien vergeben werden.