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Press release | Veröffentlichung

Medienfreiheit: Kommission verklagt Ungarn vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen Nichteinhaltung der EU-Vorschriften für die elektronische Kommunikation

Die Kommission hat heute beschlossen, Ungarn vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land gegen EU-Telekommunikationsrecht verstößt, nämlich mit dem Beschluss des ungarischen Medienrates, in dem dieser den Antrag von Klubrádió auf Nutzung von Funkfrequenzen aus höchst fragwürdigen Gründen abgelehnt hatte.

radio journalist

© Getty images

Die Bedingungen für die Nutzung von Funkfrequenzen und die Verfahren für die Erteilung, Erneuerung, Verlängerung oder den Entzug dieser Nutzungsrechte sind in den für die elektronische Kommunikation geltenden EU-Vorschriften des europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Richtlinie (EU) 2018/1972) festgelegt. Nach den EU-Vorschriften für die elektronische Kommunikation müssen Frequenznutzungsrechte auf der Grundlage objektiver, transparenter, diskriminierungsfreier und verhältnismäßiger Kriterien vergeben werden.

 

Pressemitteilung