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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
  • PRESS RELEASE
  • Veröffentlichung 12 November 2025

Regeln zur Erleichterung der Einführung besserer Konnektivitätsnetze treten in Kraft

Das Gigabit-Infrastrukturgesetz (GIA) trat am 12. November 2025 in Kraft und zielt darauf ab, eine schnelle und fortschrittliche Konnektivität in der gesamten EU weithin verfügbar zu machen, indem die anhaltenden Herausforderungen angegangen werden, mit denen Betreiber beim Aufbau von Infrastruktur konfrontiert sind.

Rules to ease the rollout of better connectivity networks enter into effect

Das Gesetz zielt ferner darauf ab, Kosten und Komplexität beim Ausbau von Glasfaser- und 5G-Netzen in der EU zu verringern. 

Diese zukunftssicheren Netze sind erforderlich, um die innovativen Dienste zu unterstützen, die sich unter anderem durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz und Cloud Computing rasch entwickeln.

Das Gesetz konzentriert sich darauf, komplexe Verfahren zu vereinfachen und den Ausbau des Telekommunikationsnetzes zu beschleunigen. Zu den wichtigsten Merkmalen gehören eine stärkere gemeinsame Nutzung der Infrastruktur und eine bessere Koordinierung der Bauarbeiten zwischen den Betreibern sowie die Ermöglichung der Netzinstallation zusammen mit anderen öffentlichen Arbeiten. Weitere wichtige Aspekte der neuen Vorschriften sind: Digitalisierung der Verfahren für Genehmigungen zur Installation von Infrastrukturen, Bereitstellung von Informationen über bestehende physische Infrastrukturen und geplante Bauarbeiten. GIA nutzt auch die Gebäuderenovierungswelle, indem neue Strukturen und solche, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, mit faserfertiger gebäudeinterner physischer Infrastruktur und Glasfaserverkabelung ausgestattet werden.

Das Gigabit-Infrastrukturgesetz gilt in der Regel ab dem 12. November 2025 in den EU-Mitgliedstaaten, mit Ausnahme einiger Bestimmungen, die in einigen Monaten gelten werden.  Die Kommission arbeitet bei der Anwendung dieser neuen Vorschriften eng mit den Mitgliedstaaten und dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) zusammen.