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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
News article | Veröffentlichung

Umfrage zu den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen des Gemeinsamen Unternehmens für digitale Schlüsseltechnologien (Chips)

Mit der zweiten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für digitale Schlüsseltechnologien, die derzeit läuft, sollen mit diesem Fragebogen Informationen über die Teilnahmehindernisse aus der Sicht potenzieller Antragsteller eingeholt werden.

Ziel

Das Gemeinsame Unternehmen für digitale Schlüsseltechnologien (KDT JU) wurde im November 2021 als Nachfolger des Gemeinsamen Unternehmens ECSEL gegründet. Derzeit läuft die zweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen auf der Grundlage des Arbeitsprogramms 2022. Die Finanzierung von Projekten erfolgt durch eine Kombination aus EU-Mitteln (über das Gemeinsame Unternehmen) und nationalen Mitteln (über Teilnehmerstaaten). Der Vorteil dieser Finanzierungskombination besteht darin, dass viel mehr Mittel für Forschungsprojekte im Bereich Mikroelektronik zur Verfügung stehen und dass nationale und europäische Prioritäten aufeinander abgestimmt werden können.

Sowohl ECSEL als auch KDT enthalten Themen, die für Vorschläge offen sind, die in die strategische Forschungs- und Innovationsagenda (SRIA) passen. Solche Vorschläge könnten Forschungs- und Innovationsmaßnahmen oder Innovationsmaßnahmen sein. Angesichts des sehr breiten Anwendungsbereichs der SRIA ist zu erwarten, dass zu diesen „offenen Themen“ eine sehr große Zahl von Vorschlägen eingereicht wird, die ein sehr breites Themenspektrum abdecken. Dies war jedoch bei früheren Aufforderungen nicht der Fall. Man könnte zu dem Schluss kommen, dass ein großer Teil der gesamten Gemeinschaft die ECSEL/KDT-Anrufe möglicherweise nicht sehr attraktiv findet.

Mit diesem Fragebogen sollen Informationen über die von potenziellen Antragstellern wahrgenommenen Hindernisse für die Teilnahme an Ausschreibungen im Bereich der Schlüsseltechnologien gesammelt werden.

Hintergrund

Am 8. Februar 2022 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für ein Europäisches Chips-Gesetz veröffentlicht. Im Rahmen dieses Vorschlags würde das Gemeinsame Unternehmen KDT für die Umsetzung der Mehrheit der Initiative „Chips for Europe“ zuständig sein, einen neuen Teil des Programms „Digitales Europa“ verwalten, seine Haushaltsmittel für Horizont Europa erhöhen und seinen Namen in „GU Chips for Europe“ ändern.

Gemeinsam mit den anderen Mitgliedern des Gemeinsamen Unternehmens ist die Europäische Kommission entschlossen, unter Berücksichtigung ihrer neuen Ziele die besten Bedingungen für die Interessenträger des Gemeinsamen Unternehmens KDT und Chips zu schaffen. Die Modalitäten der Vergangenheit sind möglicherweise nicht mehr die am besten geeigneten Modalitäten für das Gemeinsame Unternehmen KDT und/oder Chips.

Mehrere Interessenträger haben darauf hingewiesen, dass sie einige Hindernisse für die Teilnahme an den Aufforderungen des Gemeinsamen Unternehmens KDT und seines Vorgängers, des Gemeinsamen Unternehmens ECSEL, sehen. Ziel dieses Fragebogens ist es, die drängendsten Hindernisse (die so einfach wie Seitenbegrenzungen oder komplexer sein können, wie z. B. zusätzliche Anforderungen der nationalen Behörden) zu ermitteln, damit sie angegangen und im Idealfall beseitigt werden können.

Link zum Fragebogen

Der Fragebogen ist hier abrufbar.

Zielgruppe(n)

Alle Fachleute, die grundsätzlich an der Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der strategischen Forschungs- und Innovationsagenda für Schlüsseltechnologien interessiert sein könnten.

Wie können Sie Ihren Beitrag einreichen?

Sie können nur online an dieser Konsultation teilnehmen.

Wenn Sie den Fragebogen 90 Minuten lang ohne Aktivität verlassen, wird Ihr Beitrag aufgrund einer Zeitüberschreitung nicht gespeichert. Dies ist viel mehr als die für das Ausfüllen des Fragebogens erforderliche Zeit. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihren Antwortentwurf als PDF-Datei zu speichern.

Der Fragebogen ist nur auf Englisch verfügbar.

Mehrfache Einreichungen

Angesichts der Art des Fragebogens bitten wir die betroffenen Personen, nur einen ausgefüllten Fragebogen zu übermitteln.

Verwendung der übermittelten Daten

Da mit diesem Fragebogen Daten über mögliche Schwierigkeiten oder Hindernisse im Antragsverfahren erhoben werden, können alle (nicht personenbezogenen) Informationen in Teil A in aggregierter Form veröffentlicht werden. Die in Teil B („Informationen über Sie“) angegebenen personenbezogenen Daten werden nicht veröffentlicht und nur verwendet, wenn Klarstellungen erforderlich sind.

Den Fragebogen einsehen

Um einen gültigen Fragebogen einzureichen, müssen Sie zumindest alle obligatorischen Fragen beantworten und auf der letzten Seite des Fragebogens auf die Schaltfläche „Abschicken“ klicken. Unvollständig ausgefüllte Fragebögen, die nicht eingereicht wurden, werden nicht analysiert, sondern aus statistischen Gründen gezählt.

Zeitraum der Konsultation

Die Umfrage läuft bis Freitag, den 2. September 2022.

Nächste Schritte

Nach Abschluss der öffentlichen Konsultation wird die Kommission die eingegangenen Antworten analysieren und verarbeiten und sie auf dieser Website veröffentlichen. Die Analyse wird voraussichtlich im September 2022 veröffentlicht.

Datenschutzerklärung

Personenbezogene Daten und Beiträge werden gemäß der Datenschutzerklärung behandelt, die hier abrufbar ist.