Skip to main content
Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
News article | Veröffentlichung

Kommission leitet eingehende Prüfung der vorgeschlagenen Regulierung des Vorleistungsmarkts für den Mobilfunkzugang in Tschechien ein

Am 20. Dezember leitete die Europäische Kommission eine eingehende Untersuchung des Entwurfs der Marktanalyse der tschechischen Regulierungsbehörde (CTU) in Bezug auf die Regulierung des Vorleistungsmarkts für den Zugang zu Mobilfunkdiensten in der Tschechischen Republik ein.

Zugang und Verbindungsaufbau sind Dienste, die Mobilfunknetzbetreiber (MNO) für sich selbst und andere Mobilfunknetzbetreiber oder Betreiber virtueller Mobilfunknetze (Betreiber, die kein Netz besitzen, „MVNO“) erbringen, die in ihren Netzen angesiedelt sind.  Solche Dienste können auch anderen Mobilfunknetzbetreibern angeboten werden, die über ein eigenes Netz und Zugangsrechte zu Frequenzen verfügen, ihr Netz jedoch noch unterentwickelt ist (z. B. aufgrund eines späten Markteintritts oder aufgrund einer kommerziellen Entscheidung, in bestimmten Gebieten auf Inlandsroaming zurückzugreifen, anstatt ihr eigenes Netz auszubauen).

CTU schlägt vor, drei Mobilfunknetzbetreiber (O2, T-Mobile und Vodafone) als Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht auf diesem Mobilfunkmarkt auf der Vorleistungsebene zu benennen und diesen drei Betreibern, die die wichtigsten Betreiber auf dem tschechischen Markt sind, Verpflichtungen aufzuerlegen.

In ihrer Mitteilung ernster Bedenken stellt die Kommission nicht in Frage, dass der tschechische Mobilfunkmarkt möglicherweise nicht die Merkmale eines vollständig wettbewerbsorientierten Marktes aufweist. Die Kommission stellt jedoch die Begründung für die Feststellung des gemeinsamen Programms mit beträchtlicher Marktmacht und damit der vorgeschlagenen Verordnung in Frage. 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Kommission der Auffassung, dass genügend Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die drei größten Mobilfunkbetreiber auf dem tschechischen Markt ihre Netze offen gehalten haben und dadurch mehr als 100 MVNO erfolgreich in den Markt eintreten konnten. 

Auch wenn MVNO in der Regel nicht so groß sind, dass sie eine Bedrohung für die bestehenden Mobilfunknetzbetreiber darstellen können, dürfte sich die Tatsache, dass ein neuer Betreiber mit 5G-Frequenzrechten in den Markt eingetreten ist und seine eigene Infrastruktur aufbauen soll, in absehbarer Zukunft sehr wahrscheinlich positiv auf den Markt auswirken. Darüber hinaus ist CTU nach Auffassung der Kommission auf der Grundlage der bereits bestehenden Frequenzbedingungen in der Lage, einen effizienten Markteintritt durch die bestehenden Zugangsverpflichtungen durchzusetzen. 

Darüber hinaus hat die Kommission zum gegenwärtigen Zeitpunkt ernsthafte Zweifel daran, dass CTU das Vorliegen einer gemeinsamen beträchtlichen Marktmacht (d. h. einer kollektiven beherrschenden Stellung) auf dem Mobilfunkmarkt in Tschechien nachgewiesen hat. Insbesondere hat die Kommission ernsthafte Zweifel, ob die Mobilfunknetzbetreiber in der Lage sind, eine gemeinsame Politik zu verfolgen, und die Art des Geschäftsverhaltens, das zu einer solchen Koordinierung führt, die Frage, ob der Markt hinreichend transparent ist, um ein solches gemeinsames Verhalten zu ermöglichen, und ob die Mobilfunknetzbetreiber in der Lage sind, gegen die anderen Parteien vorzugehen, die von der gemeinsamen Politik abweichen (da der Zugang zu MVNO bereits gewährt wird). 

Die Kommission hat daher ernsthafte Zweifel an der Vereinbarkeit der betreffenden Maßnahmenentwürfe mit dem EU-Recht und hält es für notwendig, eine eingehende Untersuchung einzuleiten. 

Die Kommission hat zwei Monate Zeit, um den Maßnahmenentwurf und die darin vorgelegten Nachweise in enger Zusammenarbeit mit dem Gremium der europäischen Regulierungsbehörden (GEREK) weiter zu prüfen. Am Ende des Untersuchungszeitraums der Phase II kann die Kommission entweder ihre Vorbehalte aufheben oder ein Veto gemäß Artikel 32 des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation einlegen. Während dieses Zeitraums wird die CTU nicht in der Lage sein, ihre Maßnahmenentwürfe anzunehmen.

Das Schreiben der Kommission zu ernsten Bedenken zur Einleitung der eingehenden Untersuchung ist online auf CIRCABC abrufbar. 

Die Aufforderung an Dritte zur Stellungnahme wird auf CIRCABC veröffentlicht.

Diese Nachrichten wurden ursprünglich am 20. Dezember veröffentlicht, und die aktualisierte Fassung wurde am 22. Dezember veröffentlicht.