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Press release | Veröffentlichung

Kommission schlägt neue Verordnung vor, damit Reisende in der EU weiterhin vom aufschlagsfreien Roaming profitieren

Um sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger auf Reisen in der EU weiterhin ohne zusätzliche Gebühren Roaming nutzen können, hat die Kommission eine neue Roamingverordnung vorgeschlagen. In Zeiten, in denen vor nicht unbedingt notwendigen Reisen dringend abgeraten wird, ist dies eine wichtige Maßnahme zur Vorbereitung einer besseren Zukunft. Die neue Verordnung soll die derzeitigen Vorschriften, die 2022 auslaufen werden, um weitere 10 Jahre verlängern.

Foto einer Person, die im Besitz eines Mobiltelefons ist

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Roaming – Kommission schlägt neue Verordnung vor, um sicherzustellen, dass EU-Reisende weiterhin vom kostenlosen Roaming profitieren

Video | 26 Februar 2021

Dank der Roamingverordnung, die am 15. Juni 2017 endete, können Europäer, die innerhalb der EU reisen, Roaming zu Inlandspreisen zahlen und Inlandspreise für Roaminganrufe, SMS und Daten zahlen. Da die derzeitige Roamingverordnung bis zum 30. Juni 2022 in Kraft ist, hat die Kommission die Regelung überarbeitet, um sie über diesen Zeitpunkt hinaus zu verlängern und die Vorteile für die EU-Bürger zu erhöhen. Die Kommission schlägt eine neue Roamingverordnung vor, die darauf abzielt, die Vorschriften um zehn Jahre zu verlängern und ihre Vorteile für die Bürger zu erhöhen.