
Die Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Verordnung) ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einem vorhersehbaren Regelungsumfeld. Die eIDAS-Verordnung unterstützt Unternehmen, Bürger und Behörden dabei, sichere und nahtlose elektronische Interaktionen durchzuführen.
Die eIDAS-Verordnung:
- stellt sicher, dass Menschen und Unternehmen ihre eigenen nationalen elektronischen Identifizierungssysteme (eIDs) nutzen können, um auf öffentliche Dienste zuzugreifen, die online in anderen EU-Ländern verfügbar sind;
- Schaffung eines europäischen Binnenmarkts für Vertrauensdienste, indem sichergestellt wird, dass sie grenzüberschreitend funktionieren und denselben rechtlichen Status haben wie ihre traditionellen Papieräquivalente.
Nur durch die Gewährleistung der Rechtsgültigkeit dieser Dienste werden Unternehmen und Bürger auf natürliche Weise digitale Interaktionen nutzen.
Überprüfung des eIDAS-Regulierungsrahmens
Die Europäische Kommission hat den bestehenden Rechtsrahmen mit einer offenen Konsultation bewertet. Ziel der Konsultation war es, Rückmeldungen zu Treibern und Hindernissen für die Entwicklung und Einführung von Vertrauensdiensten und eID in Europa zu sammeln.
Auf der Grundlage dieser offenen öffentlichen Konsultation(vom 24. Juli bis 2. Oktober 2020),gezielten Erhebungen und eingehenden Interviews mit wichtigen Interessenträgern des eIDAS-Ökosystems bewertete die Kommission, inwieweit der eIDAS-Rahmen weiterhin zweckdienlich bleibt und die beabsichtigten Ergebnisse, Ergebnisse und Auswirkungen liefert. Sie vergleicht Kosten und Nutzen, die für relevante Gruppen von Interessenträgern, die von verschiedenen politischen Optionen betroffen sind, unter Berücksichtigung der bei der Anwendung gewonnenen Erfahrungen sowie der technologischen, markt- und rechtlichen Entwicklungen erwartet werden.
Vorteile von eIDAS
Die eIDAS-Verordnung bringt Vorteile für europäische Unternehmen, Bürger und Behörden. Lesen Sie die Infografiken unten, um zu erfahren, wie eIDAS Sie profitieren kann.
- eIDAS-Lösungen für Bürgerinnen und Bürger (.pdf)
- eIDAS-Lösungen für KMU (.pdf)
- eIDAS in Professional Services (.pdf)
- eIDAS im Verkehrssektor (.pdf)
- eIDAS im Onlinehandel (.pdf)
- eIDAS in Finanzdienstleistungen (.pdf)
- eIDAS-Checkliste für Unternehmen (.pdf)
Mit eIDAS ist es der EU gelungen, die richtigen Grundlagen und einen klaren Rechtsrahmen für Menschen, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen zu schaffen, um sicher auf Dienstleistungen zuzugreifen und Transaktionen online mit nur einem Klick durchzuführen. Die Einführung von eIDAS bedeutet eine höhere Sicherheit und mehr Komfort für Online-Aktivitäten wie die Abgabe von Steuererklärungen, die Anmeldung an einer ausländischen Universität, die Ferneröffnung eines Bankkontos, die Gründung eines Unternehmens in einem anderen Mitgliedstaat, die Authentifizierung von Zahlungen im Internet, das Angebot an Online-Ausschreibungen und vieles mehr.
Zugehöriger Inhalt
Gesamtbild
Die EU hat Vorschriften eingeführt, um Vertrauensdienste zu stärken und sicherzustellen, dass unsere Online-Aktivitäten in der gesamten EU sicher sind.
Vertiefen
Nutzen Sie grenzüberschreitende Geschäftsmöglichkeiten, um die Effizienz und Sicherheit Ihres Unternehmens zu erhöhen und die Benutzererfahrung zu verbessern.
Das eIDAS-Wissens- und Lernprogramm bietet Informationen und Unterstützung für Unternehmen bei der Nutzung der elektronischen Identifizierung (eID) und Vertrauensdienste.
Die eIDAS-Beobachtungsstelle ist eine Gruppe von Interessenträgern, die Fragen im Zusammenhang mit der eIDAS-Verordnung erörtern und grenzüberschreitende Vertrauensdienste und eID erleichtern.
Siehe auch
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Vertrauenslisten qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter und der von ihnen erbrachten Dienste zu erstellen, zu pflegen und zu veröffentlichen.
Das EU-Vertrauenszeichen teilt den Nutzern mit, dass sie einem bestimmten Online-Dienst vertrauen können, um ihre Online-Transaktionen auf sichere, bequeme und sichere Weise durchzuführen.