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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Austausch elektronischer Patientenakten in der gesamten EU

Die Europäische Kommission hat eine Empfehlung für ein europäisches Format für den elektronischen Austausch von Patientenakten angenommen, um den grenzüberschreitenden Fluss von Gesundheitsdaten zu erschließen.

    Karikaturdarstellung der Verwaltung von Gesundheitsdaten

© Image by elenabs - iStock Getty Images

Die Empfehlung für ein europäisches Format für den Austausch elektronischer Patientenakten zielt darauf ab, die grenzüberschreitende Interoperabilität elektronischer Patientenakten in der EU zu erleichtern. Dies geschieht durch die Unterstützung der EU-Länder bei ihren Bemühungen, sicherzustellen, dass die Bürger überall in der EU sicher auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen und diese austauschen können.

Das elektronische Format für den Austausch von Gesundheitsakten wird den Bürgern helfen, schnell auf ihre Gesundheitsdaten zuzugreifen und sie an Angehörige der Gesundheitsberufe weiterzugeben. Zum Beispiel bei der Konsultation eines Spezialisten oder einer Notfallbehandlung in einem anderen EU-Land.

Sicherer Zugriff auf Gesundheitsdaten

Es ist eine der Prioritäten der Mitteilung über die Ermöglichung des digitalen Wandels von Gesundheit und Pflege.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterstreicht, dass die Bürger das Recht haben, auf ihre personenbezogenen Daten zuzugreifen, und bildet den rechtlichen Rahmen für den Schutz personenbezogener Daten. Sie legt unmittelbar anwendbare Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen, einschließlich Gesundheitsdaten, fest. Vorschriften zur Erleichterung des Zugangs zu einer sicheren und hochwertigen grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung sind in der DSGVO über die Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung geregelt.

Vorteile des Zugangs zu elektronischen Gesundheitsakten

In einer öffentlichen Konsultation zum Thema digitale Gesundheit erkannten die Befragten die Unterschiede zwischen den EHR als eines der Haupthindernisse für den Austausch von Gesundheitsdaten und die Förderung der digitalen Gesundheitsversorgung in Europa an. Derzeit können die meisten Bürgerinnen und Bürger nicht einfach über Grenzen hinweg auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen.

Ein besserer grenzüberschreitender Zugang zu Gesundheitsdaten wird die Qualität und Kontinuität der Versorgung der Bürger verbessern. Dies wird zu niedrigeren Gesundheitskosten führen. Zum Beispiel durch die Beseitigung der unnötigen Doppelarbeit von medizinischen Tests und Verfahren.

Die Empfehlung

Die Empfehlung bildet einen Rahmen für die Weiterentwicklung eines europäischen EHR-Austauschformats, das den Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren Zugang zu ihren Gesundheitsdaten und den grenzüberschreitenden Austausch ihrer Gesundheitsdaten in der EU ermöglicht. Es beschreibt eine Reihe von Grundsätzen, die diesen Austausch regeln sollten, und einen Prozess für die Weiterentwicklung, Überwachung und Überprüfung. Und sie enthält gemeinsame technische Spezifikationen für den grenzüberschreitenden Datenaustausch.

In der Empfehlung wird betont, dass der Übergang zu interoperablen Menschenrechtsverletzungen in der EU Hand in Hand gehen sollte mit der Gewährleistung des Datenschutzes und der Sicherheit im Einklang mit der DSGVO und unter uneingeschränkter Einhaltung des Cybersicherheitsrahmens.

Es ist ein gemeinsamer Koordinierungsprozess unter Beteiligung der EU-Länder und der Kommission geplant, um die weitere Ausarbeitung des europäischen EHR-Austauschformats zu unterstützen. An diesem Prozess werden auch alle relevanten Interessenträger beteiligt, darunter Organisationen der Gesundheitsberufe, nationale Kompetenzzentren, Akteure der Industrie und Patientengruppen sowie andere EU- und nationale Behörden.

Hintergrund

Diese Empfehlung baut auf mehreren Initiativen und Projekten auf, die von der Kommission und den EU-Ländern in ihren Bemühungen zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Gesundheitsdaten in der EU vorgeschlagen wurden.

Die Arbeiten an den technischen Spezifikationen für den Austausch von Gesundheitsdaten wurden im Rahmen der e-Health Digital Service Infrastructure (eHDSI) durchgeführt, die von der Kommission und den EU-Ländern im Rahmen des Programms „Connecting Europe“ (CEF) durchgeführt wird.

Das eHDSI verbindet die nationalen eHealth-Kontaktstellen, die es ihnen ermöglichen, zwei Sätze von Gesundheitsdaten auszutauschen: Patientenzusammenfassungen und elektronische Verschreibungen. Der erste Austausch zwischen Estland und Finnland fand im Januar 2019 statt. Es wird erwartet, dass 22 EU-Länder solche Gesundheitsinformationen bis 2021 austauschen. Diese Empfehlung baut auf der Weiterentwicklung von eHDSI auf und trägt dazu bei, indem sie die EU-weite Interoperabilität und den Austausch umfassender elektronischer Patientenakten erleichtert.

Wichtige Grundlagen für die Interoperabilität der EHR wurden im Rahmen des Projekts Smart Open Services for European Patients (epSOS), einem von der Kommission finanzierten groß angelegten Pilotprojekt, durchgeführt. epSOS testete den grenzüberschreitenden Austausch von Patientenzusammenfassungen und elektronischen Verschreibungen und ebnete mit Unterstützung des EXPAND- Projekts den Weg zur Einführung des eHDSI.

Eine Reihe anderer von der Kommission unterstützter Projekte, wie Antilope und HITCH, waren auch maßgeblich für die Entwicklung des Europäischen Interoperabilitätsrahmens für elektronische Gesundheitsdienste (Raffined eHealth) maßgeblich.

Gesundheitsinformationen zu bestimmten Fällen können derzeit über eines der 24 thematischen europäischen Referenznetze (ERN) grenzüberschreitend ausgetauscht werden. Diese Netzwerke ermöglichen es virtuellen Panels von Klinikern, Patienten mit seltenen, komplexen und niedrigen Prävalenzerkrankungen zu diagnostizieren und zu behandeln.

Rund 900 hochspezialisierte Gesundheitseinrichtungen in rund 300 Krankenhäusern aus 25 Mitgliedstaaten (plus Norwegen) nehmen an den ERN teil. Einzelpersonen haben keinen direkten Zugang zu diesen Netzwerken. Gesundheitsdienstleister verweisen Patienten mit ihrer Zustimmung und in Übereinstimmung mit den nationalen Gesundheitssystemvorschriften an das entsprechende Netz.

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PRESSEMITTEILUNG |
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