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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

EU-weiter Austausch elektronischer Patientenakten

Die Europäische Kommission hat eine Empfehlung für ein europäisches Austauschformat für elektronische Patientenakten angenommen, um den grenzüberschreitenden Fluss von Gesundheitsdaten zu erschließen.

Mit der Empfehlung für ein europäisches Austauschformat für elektronische Patientenakten soll die grenzüberschreitende Interoperabilität elektronischer Patientenakten (EHR) in der EU erleichtert werden. Dies geschieht, indem die EU-Länder in ihren Bemühungen unterstützt werden, sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger überall in der EU sicher auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen und diese austauschen können.

Das elektronische Austauschformat für Patientenakten wird den Bürgern helfen, schnell auf ihre Gesundheitsdaten zuzugreifen und sie mit Angehörigen der Gesundheitsberufe zu teilen. Zum Beispiel bei der Konsultation eines Spezialisten oder bei einer Notfallbehandlung in einem anderen EU-Land.

Sicherer Zugriff auf Gesundheitsdaten

Eine der Prioritäten der Mitteilung über die Ermöglichung des digitalen Wandels im Gesundheitswesen und in der Gesundheitsversorgung ist es, den Bürgerinnen und Bürgern den sicheren Zugang zu ihren Gesundheitsdaten und deren grenzüberschreitende Weitergabe zu ermöglichen.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterstreicht, dass die Bürger das Recht auf Zugang zu ihren personenbezogenen Daten haben und bietet den rechtlichen Rahmen für den Schutz personenbezogener Daten. Sie enthält unmittelbar geltende Vorschriften für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Personen, einschließlich Gesundheitsdaten. Vorschriften zur Erleichterung des Zugangs zu einer sicheren und hochwertigen grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung sind in der DSGVO über Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung geregelt.

Vorteile des Zugangs zu elektronischen Patientenakten

In einer öffentlichen Konsultation zur digitalen Gesundheit erkannten die Befragten die Unterschiede zwischen den EHR als eines der Haupthindernisse für den Austausch von Gesundheitsdaten und die Förderung der digitalen Gesundheit und Pflege in Europa an. Derzeit können die meisten Bürger ihre Gesundheitsdaten nicht einfach grenzüberschreitend elektronisch abrufen.

Ein besserer grenzüberschreitender Zugang zu Gesundheitsdaten wird die Qualität und Kontinuität der Versorgung der Bürger verbessern. Und es wird zu reduzierten Gesundheitskosten führen. Zum Beispiel durch die Beseitigung unnötiger doppelter medizinischer Tests und Verfahren.

Die Empfehlung

In der Empfehlung wird ein Rahmen für die Weiterentwicklung eines europäischen EHR-Austauschformats festgelegt, das es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen wird, sicher auf ihre Gesundheitsdaten über Grenzen hinweg in der EU zuzugreifen und sie auszutauschen. Er beschreibt eine Reihe von Grundsätzen, die diesen Austausch regeln sollten, und einen Prozess für die weitere Entwicklung, Überwachung und Überprüfung. Außerdem werden gemeinsame technische Spezifikationen für den grenzüberschreitenden Datenaustausch festgelegt.

In der Empfehlung wird betont, dass der Übergang zu interoperablen EHR in der EU mit der Gewährleistung von Datenschutz und Sicherheit im Einklang mit der DSGVO und in voller Übereinstimmung mit dem Cybersicherheitsrahmen einhergehen sollte.

Ein gemeinsamer Koordinierungsprozess unter Beteiligung der EU-Länder und der Kommission ist vorgesehen, um die weitere Ausarbeitung des europäischen Austauschformats für die EHR zu unterstützen. Dieser Prozess wird auch alle relevanten Interessenträger einbeziehen, darunter Organisationen von Angehörigen der Gesundheitsberufe, nationale Kompetenzzentren, Branchenakteure und Patientengruppen sowie andere EU- und nationale Behörden.

Hintergrund

Diese Empfehlung baut auf mehreren Initiativen und Projekten auf, die die Kommission und die EU-Länder in ihren Bemühungen zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Gesundheitsdaten in der EU vorgelegt haben.

Die Arbeiten an technischen Spezifikationen für den Austausch von Gesundheitsdaten wurden im Rahmen der digitalen eHealth-Dienstinfrastruktur (eHDSI) durchgeführt, die von der Kommission und den EU-Ländern im Rahmen des Programms „Connecting Europe Facility“ (CEF) durchgeführt wird.

Das eHDSI verbindet die nationalen eHealth-Kontaktstellen, sodass sie zwei Sätze von Gesundheitsdaten austauschen können: Patientenzusammenfassungen und ePrescriptions. Der erste Austausch zwischen Estland und Finnland fand im Januar 2019 statt. 22 EU-Länder werden voraussichtlich bis 2021 solche Gesundheitsinformationen austauschen. Diese Empfehlung baut auf der Weiterentwicklung von eHDSI auf und trägt dazu bei, indem sie die EU-weite Interoperabilität und den Austausch umfassender elektronischer Patientenakten erleichtert.

Wichtige Grundlagen für die Interoperabilität der elektronischen Patientenakte wurden im Rahmen des Projekts Smart Open Services for European Patients (epSOS) geschaffen, einem von der Kommission finanzierten groß angelegten Pilotprojekt. epSOS testete den grenzüberschreitenden Austausch von Patientenzusammenfassungen und elektronischen Verschreibungen und ebnete mit Unterstützung des EXPAND-Projekts den Weg für die Einführung des eHDSI.

Eine Reihe weiterer von der Kommission unterstützter Projekte wie Antilope und HITCH waren ebenfalls maßgeblich an der Entwicklung des Europäischen Interoperabilitätsrahmens für verbesserte elektronische Gesundheitsdienste beteiligt.

Gesundheitsinformationen zu bestimmten Fällen können derzeit über eines der 24 thematischen Europäischen Referenznetzwerke (ERN) grenzüberschreitend ausgetauscht werden. Diese Netzwerke ermöglichen es virtuellen Panels von Klinikern, Patienten mit seltenen, komplexen und niedrigen Prävalenzerkrankungen zu diagnostizieren und zu behandeln.

Etwa 900 hochspezialisierte Gesundheitseinrichtungen in rund 300 Krankenhäusern in 25 Mitgliedstaaten (plus Norwegen) nehmen an den ERN teil. Einzelpersonen haben keinen direkten Zugang zu diesen Netzwerken. Gesundheitsdienstleister verweisen Patienten mit ihrer Zustimmung und im Einklang mit den Vorschriften der nationalen Gesundheitssysteme an das betreffende Netz.

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Die Europäische Kommission arbeitet daran, den Bürgern Zugang zu sicheren und hochwertigen digitalen Dienstleistungen im Gesundheitswesen und in der Pflege zu bieten.