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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

EU-Icons für die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten

Betreiber generativer KI-Systeme können im Einklang mit den Transparenzvorschriften der KI-Verordnung bestimmte KI-generierte Inhalte mit dem EU-Satz von Symbolen kennzeichnen.

Die EU hat eine Reihe von Ikonen entwickelt, die Urheber, Herausgeber und andere Betreiber generativer KI-Systeme verwenden können, um ihre KI-generierten Inhalte zu kennzeichnen. Diese Symbole sind frei verfügbar und integraler Bestandteil von Abschnitt 2 des Verhaltenskodex für die Kennzeichnung und Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten.

Welche Inhalte müssen als KI-generiert oder manipuliert gekennzeichnet werden?

Die Icons sollen natürlichen Personen, die solchen Inhalten ausgesetzt sind, dabei helfen, klar und unterscheidbar zu erkennen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Diese Verpflichtung fördert das Vertrauen der Öffentlichkeit, verringert das Risiko von Fehlinformationen und das informierte Betrachten und Lesen aller Arten von Inhalten durch natürliche Personen.

Nicht alle KI-generierten oder manipulierten Inhalte müssen gekennzeichnet werden. Die Offenlegungspflicht nach der KI-Verordnung gilt nur für KI-generierte oder manipulierte Inhalte. Die Symbole unterstützen die Einhaltung von Artikel 50 Absatz 4 der KI-Verordnung, wonach Betreiber von KI-Systemen Folgendes offenlegen müssen:

  • Deepfakes - KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die bestehenden Personen, Objekten, Orten, Entitäten oder Ereignissen ähneln und einer Person fälschlicherweise als authentisch oder wahrheitsgemäß erscheinen.
  • KI-generierter oder manipulierter Text, der veröffentlicht wurde, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, die keiner menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und bei denen die redaktionelle Verantwortung nicht von einer juristischen oder natürlichen Person übernommen wurde.

Einschränkungen und Ausnahmen

Offensichtlich künstlerische, kreative, satirische, fiktionale und analoge Werke

Wenn Deepfake-Inhalte Teil eines offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktiven oder analogen Werks oder Programms sind, beschränken sich die Transparenzpflichten auf eine Offenlegung in angemessener Weise, die die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht behindert.

Gesetzlich zugelassen

Die Offenlegungspflicht gilt nicht, wenn die Verwendung von Deepfakes oder veröffentlichten Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse gesetzlich zulässig ist, um Straftaten aufzudecken, zu verhüten, zu untersuchen oder zu verfolgen.

Menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle für Text

Die Offenlegungspflicht gilt nicht, wenn der KI-generierte Text einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung des Inhalts trägt.  

Die Ikonen der EU

Die Icons haben 4 Variationen: schwarz, weiß, schwarz mit 50% Transparenz und weiß mit 50% Transparenz.

Herunterladen der EU-Icons im SVG-Format (ZIP)

Herunterladen der EU-Icons im PNG-Format (ZIP)

Die Symbole wurden Benutzertests unterzogen, und die Ergebnisse haben ihr Design beeinflusst. Insbesondere verbesserte sich die Leistung über alle Maßnahmen hinweg, wenn das Basissymbol von einer Textbeschriftung begleitet wurde (z. B. geändert).

Symbol

Wann zu verwenden

Anwendungsbeispiele

Grundlegendes Symbol

Grundlegendes EU-Symbol – Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten

Wenn KI an der Erstellung von Deepfake-Inhalten (Bild, Audio, Video) oder veröffentlichtem Text beteiligt war oder wenn ein benutzerdefiniertes Textlabel oder eine interaktive zweite Ebene implementiert ist

Deepfake-Video mit der Textbezeichnung „voices generated with“, gefolgt vom Basissymbol

Vollständig KI-generiert

EU-Symbol für vollständig KI-generierte Inhalte – Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten

Wenn der gesamte Deepfake-Inhalt (Bild, Audio, Video) oder Text vollständig von KI ohne vom Menschen geschaffene Elemente oder menschliche redaktionelle Kontrolle erzeugt wird (abgesehen von der Aufforderung)

Vollständig KI-generierte Deepfake-Videos mit Politikern oder fiktiven Ereignissen

Vollständig KI-komponierte Musik oder Kunst*

KI-generierte Nachrichtenzusammenfassungen

Teilweise KI-modifiziert

EU-Symbol für teilweise KI-modifizierte Inhalte – Kennzeichnung vollständig KI-generierter Inhalte

Wenn bereits vorhandene, vom Menschen erstellte Inhalte teilweise geändert wurden, indem KI sie in einen Deepfake oder Text zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse verwandelte 

Ein Gesicht in einem authentischen Foto wird mit einem Gesicht eines Politikers getauscht, der KI verwendet

Authentische Fotografien einer leeren Wohnung werden mit KI eingerichtet 

* Kann begrenzte Offenlegungsanforderungen für künstlerische, kreative, fiktive oder satirische Werke genießen

Die Verwendung dieser EU-Symbole ist fakultativ, die Kennzeichnungsanforderungen nach Artikel 50 der KI-Verordnung jedoch nicht. Die Verwendung dieser Symbole stellt für sich genommen keine rechtliche Konformität dar. Die Betreiber bleiben dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass jede Offenlegung den Anforderungen des Artikels 50 der KI-Verordnung entspricht. Die Unterzeichner des Verhaltenskodex für die Kennzeichnung und Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten müssen die darin enthaltenen Maßnahmen ordnungsgemäß umsetzen.

Wie werden die EU-Icons angezeigt?

Überprüfen Sie Abschnitt 2 des Verhaltenskodex für die Kennzeichnung und Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten auf die detaillierten Platzierungsspezifikationen, zu deren Umsetzung sich die Unterzeichner verpflichten. Weitere Informationen erhalten Sie beim Service Desk der KI-Verordnung.

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung, keine vollständige Übersicht, der Regeln zur Anzeige der Symbole:

  • Das Symbol sollte spätestens bei der ersten Belichtung einer natürlichen Person mit dem Deepfake oder dem veröffentlichten Text deutlich wahrnehmbar und unterscheidbar sein.
  • Das Symbol sollte dort platziert werden, wo keine dazwischenliegenden Overlay-Elemente vorhanden sind.
  • Das Symbol sollte direkt in den Deepfake- oder veröffentlichten Text eingebettet werden (außer bei kreativen Werken), es sei denn, es stehen gleichwertige Alternativen wie ein Benutzeroberflächen-Overlay zur Verfügung. Das Symbol muss sichtbar sein, wenn Inhalte erneut freigegeben oder heruntergeladen werden.

Die Nutzer des Symbols werden aufgefordert, Maßnahmen zur Barrierefreiheit zu ergreifen:

  • Das Symbol sollte in einer deutlich sichtbaren Größe sein.
  • Jedes beigefügte Etikett sollte in einfacher Sprache abgefasst sein und keinen Jargon, verwirrende Formulierungen und andere Abkürzungen als „KI“ enthalten.
  • Wenn möglich, sollte das Symbol durch assistive Technologien mit Alt-Text- oder ARIA-Etiketten lesbar sein, die darauf hinweisen, dass der Inhalt KI-generiert oder manipuliert ist.
  • Wenn die Offenbarung für eine begrenzte Zeit erscheint, sollte sie lange genug sichtbar bleiben, um von Benutzern mit kognitiven oder Verarbeitungsschwierigkeiten gelesen und verstanden zu werden.
  • Werden zusätzliche Informationen über eine zweite interaktive Ebene bereitgestellt, sollte das Symbol deutlich darauf hinweisen, dass weitere Informationen verfügbar sind, und der Inhalt der zweiten Ebene muss mithilfe assistiver Technologien navigierbar sein.

Lizenz

Diese Symbole werden öffentlich zugänglich gemacht, damit jeder sie frei verwenden kann, ohne dass sie der Kommission oder dem Amt für künstliche Intelligenz zugewiesen werden müssen. Die Unterzeichner des Verhaltenskodex sollten das Symbol jedoch gemäß seinen Platzierungsspezifikationen verwenden. Die Verwendung dieser Symbole durch Nichtunterzeichner des Codes sollte nicht als Signal für die Einhaltung des Codes ausgelegt werden.

Zugehöriger Inhalt

Gesamtbild

Dieser Verhaltenskodex unterstützt die Einhaltung der Transparenzpflichten der KI-Verordnung in Bezug auf die Kennzeichnung und Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten.

Last update

13 Oktober 2026