Die Marktüberwachungsbehörden überwachen und durchsetzen die Vorschriften für KI-Systeme in den EU-Mitgliedstaaten.
Das Amt für künstliche Intelligenz und die nationalen Marktüberwachungsbehörden sind für die Umsetzung, Überwachung und Durchsetzung des KI-Gesetzes zuständig. Die Marktüberwachungsbehörden sind befugt, die Einhaltung der Vorschriften für KI-Systeme, einschließlich Verboten und Vorschriften für Hochrisiko-KI, im Einklang mit den EU-Marktüberwachungsvorschriften zu untersuchen und durchzusetzen. Das Amt für künstliche Intelligenz überwacht und setzt die Vorschriften für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck durch.
Jeder Mitgliedstaat muss eine oder mehrere Marktüberwachungsbehörden benennen. Bei mehreren Marktüberwachungsbehörden muss der Mitgliedstaat eine zentrale Kontaktstelle benennen.
Die Marktüberwachungsbehörden im Detail
Die Marktüberwachungsbehörden sind befugt, einzugreifen, wenn KI-Systeme Risiken bergen oder die Anforderungen des KI-Gesetzes nicht erfüllen, Fernüberwachung durchzuführen und auf die Dokumentation, die Datensätze und den Quellcode der Anbieter zuzugreifen. Diese Behörden können gemeinsame Untersuchungen mit der Kommission vorschlagen, Korrekturmaßnahmen beantragen und die Vorschriften durch die Verhängung von Sanktionen durchsetzen.
Die Marktüberwachungsbehörden sind verpflichtet, der Kommission und den zuständigen nationalen Behörden jährlich Bericht zu erstatten und die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten über alle ergriffenen Maßnahmen sowie über die Ergebnisse von Risikobewertungen zu unterrichten. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sollten sie unabhängig, unparteiisch und unvoreingenommen sein.
Wann sollte man sich an eine Marktüberwachungsbehörde wenden?
Beschwerden von Einzelpersonen werden einen wesentlichen Beitrag zu einer wirksamen Durchsetzung des KI-Gesetzes leisten. Zu diesem Zweck nimmt die Marktüberwachungsbehörde Beschwerden natürlicher oder juristischer Personen entgegen, wenn diese Grund zu der Annahme haben, dass ein Verstoß gegen die Bestimmungen des KI-Gesetzes vorliegt.
Zusammenarbeit zwischen den Marktüberwachungsbehörden
Eine wirksame grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachungsbehörden in verschiedenen EU-Ländern ist von entscheidender Bedeutung, um eine effiziente, umfassende und kohärente Marktüberwachung zu gewährleisten. Die Marktüberwachungsbehörden im Rahmen des KI-Gesetzes kommen im Rahmen des Europäischen KI-Ausschusses zusammen, um die Zusammenarbeit, den Austausch von Fachwissen und die wirksame Durchsetzung in ihrem Bereich zu erleichtern. Sie werden in der Lage sein, bestehende EU-Instrumente zu nutzen, um den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zu erleichtern. Erfahren Sie mehr darüber, wie die Marktüberwachungsbehörden auf EU-Ebene zusammenarbeiten können.
Jeder Mitgliedstaat muss je nach Bedarf und unter Berücksichtigung der sektoralen Zuständigkeiten eine oder mehrere Marktüberwachungsbehörden benennen. Bei mehreren Marktüberwachungsbehörden müssen sie eine zentrale Anlaufstelle für die Öffentlichkeit und andere Stellen aus den Mitgliedstaaten und der EU benennen.
Die Mitgliedstaaten müssen die zuständigen Marktüberwachungsbehörden bis zum 2. August 2025 benennen und der Kommission mitteilen. Die Kommission prüft die Mitteilungen und wird zu gegebener Zeit eine Liste der zentralen Kontaktstellen veröffentlichen.
Benennen die Mitgliedstaaten bis zu diesem Zeitpunkt keine Marktüberwachungsbehörde, so kann die Kommission ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen den Mitgliedstaat einleiten.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) ist die benannte Marktüberwachungsbehörde für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU. In dieser Eigenschaft hat der EDSB die Aufgabe, die Umsetzung und Einhaltung des KI-Gesetzes in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU zu überwachen, und ist berechtigt, unter bestimmten Bedingungen Geldbußen gegen Personen zu verhängen, die die Verordnung nicht einhalten. Erfahren Sie mehr über die Rolle des EDSB als Aufsichtsbehörde für das KI-Gesetz.
Nachstehend finden Sie eine Liste der zentralen Anlaufstellen für die Marktüberwachung in den EU-Mitgliedstaaten. Diese Liste wird im Lichte des laufenden Umsetzungsprozesses des KI-Gesetzes kontinuierlich aktualisiert. Bei den mit * gekennzeichneten zentralen Kontaktstellen steht die endgültige Annahme des nationalen Benennungsbeschlusses noch aus.
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Agenzia per la cybersicurezza nazionale ⁇ Nationale Agentur für Cybersicherheit |
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Patērētāju tiesību aizsardzības centrs ⁇ Zentrum für den Schutz der Verbraucherrechte |
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Lietuvos Respublikos ryšių reguliavimo tarnyba ⁇ Regulierungsbehörde für Kommunikation der Republik Litauen |
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*Commission nationale pour la protection des données ⁇ Nationale Kommission für Datenschutz |
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ΕΠΙΤΡΟΠΟΣ ΕΠΙΚΟΙΝΩΝΙΩΝ ⁇ Kommissar für Kommunikation |
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*Agencija za komunikacijska omrežja in storitve Republike Slovenije (AKOS) ⁇ Agentur für Kommunikationsnetze und -dienste der Republik Slowenien |
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*Agencia Española de Supervisión de Inteligencia Artificial ⁇ Spanische Überwachungsbehörde für künstliche Intelligenz |
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