Die Europäische Union wahrt die Freiheit und den Pluralismus der Medien als Säulen der modernen Demokratie und als Voraussetzungen für eine freie und offene Debatte.
Medienfreiheit und -pluralismus sichern den Informationsfluss und spielen eine Schlüsselrolle bei der Rechenschaftspflicht. Die Kommission hat ihre Arbeit in diesem Bereich intensiviert, indem sie die Medienfreiheit in den Mittelpunkt ihrer Berichterstattung über die Rechtsstaatlichkeit gestellt und weiterhin eine Vielzahl von Projekten finanziert hat, die greifbare Ergebnisse bringen. Die Kommission hat auch wichtige Initiativen zur Verbesserung der Arbeit und Sicherheit von Journalisten geplant und einen Aktionsplan zur Förderung eines tragfähigen Medienökosystems angenommen.
Die Verpflichtungen der Europäischen Union zur Achtung der Medienfreiheit und des Medienpluralismus sowie zur Wahrung der Meinungsfreiheit – wozu auch das Recht auf Erhalt und Weitergabe von Informationen ohne Einmischung der öffentlichen Hand gehört – sind in Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert, der Artikel 10 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten entspricht.
Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA)
Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFA) trat im August 2025 in der gesamten Europäischen Union in Kraft. Sie baut auf der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste auf. Das EMFA, das erstmals im September 2022 vorgeschlagen wurde, zielt darauf ab, die Integrität des Binnenmarkts zu stärken und so den Medienpluralismus und die Unabhängigkeit in der EU zu schützen. Im Zuge der Ausarbeitung des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes wurden eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Ziel des EMFA ist es,
- die redaktionelle Unabhängigkeit zu schützen, indem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, die tatsächliche redaktionelle Freiheit der Mediendiensteanbieter zu achten;
- Schützen Sie journalistische Quellen, auch gegen den Einsatz von Spähsoftware.
- Gewährleistung des unabhängigen Funktionierens der öffentlich-rechtlichen Medien, unter anderem durch Gewährleistung angemessener, nachhaltiger und berechenbarer Finanzmittel und Förderung der Transparenz bei der Ernennung des Leiters oder der Mitglieder der Verwaltungsräte für öffentlich-rechtliche Medien;
- Gewährleistung der Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich durch die Offenlegung spezifischer Informationen über sich selbst durch Mediendiensteanbieter (z. B. rechtliche Namen, Kontaktdaten, Eigentumsverhältnisse);
- Vorkehrungen gegen die ungerechtfertigte Entfernung von Medieninhalten, die nach professionellen Standards erstellt wurden, aber als mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen unvereinbar erachtet werden, durch sehr große Online-Plattformen (gemäß dem Gesetz über digitale Dienste) zu treffen;
- Einführung eines Rechts auf Anpassung des Medienangebots auf Geräten und Schnittstellen, z. B. angeschlossenen Fernsehgeräten, damit die Nutzer die Standardeinstellungen ändern können, um ihren eigenen Präferenzen Rechnung zu tragen;
- Sicherstellung, dass die Mitgliedstaaten eine Bewertung der Auswirkungen wichtiger Medienmarktkonzentrationen auf den Medienpluralismus und die redaktionelle Unabhängigkeit durch Medienpluralismustests vorlegen;
- Gewährleistung von mehr Transparenz bei der Publikumsmessung für Mediendiensteanbieter und Werbetreibende, um das Risiko überhöhter oder voreingenommener Publikumsdaten zu begrenzen;
- Einführung von Transparenzanforderungen für die Zuweisung staatlicher Werbung an Mediendiensteanbieter und Online-Plattformen durch Behörden und Einrichtungen;
- Intensivierung und Ausweitung der Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Medienregulierungsbehörden, auch in Bezug auf Maßnahmen in Bezug auf Mediendienste von außerhalb der Union.
Sonstige Rechtsvorschriften und Rechtsstaatlichkeit
Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung, die gemeinhin als „SLAPP-Klagen“ bezeichnet werden, sind eine besondere Form der Belästigung, die in erster Linie gegen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger eingesetzt wird, um Äußerungen zu Themen von öffentlichem Interesse zu verhindern oder zu bestrafen. Die Richtlinie über strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP-Richtlinie) ist im Mai 2024 in Kraft getreten und bietet Gerichten und Zielen von SLAPP-Klagen die Instrumente zur Bekämpfung offensichtlich unbegründeter oder missbräuchlicher Gerichtsverfahren. Die Garantien gelten in Zivilsachen mit grenzüberschreitenden Bezügen.
Im November 2025 legte die Kommission den Europäischen Demokratieschild vor, eine übergreifende Strategie zum Schutz und zur Stärkung unserer Demokratien. Der Schutzschild umfasst neue Maßnahmen zur Wahrung der Integrität im Informationsraum, zum Schutz freier und fairer Wahlen und Medien sowie zur Stärkung der Resilienz der Gesellschaft und der Medienkompetenz. Der Demokratieschild ist Teil eines umfassenderen, sich weiterentwickelnden Ansatzes der EU für den Demokratieschutz. Frühere Initiativen legten wichtige Grundlagen für den heutigen Rahmen. Mit dem Europäischen Aktionsplan für Demokratie wurde ein umfassender Rahmen zum Schutz der Journalisten, zur Förderung freier und fairer Wahlen, zur Stärkung der Medienfreiheit, zur Bekämpfung von Desinformation und zur Förderung der Bürgerbeteiligung geschaffen.
In Bezug auf den Schutz von Medienschaffenden und Journalisten arbeitet die Kommission an einer Aktualisierung ihrer Empfehlung zur Sicherheit von Journalisten, um die Schutzvorkehrungen gegen ungebührlichen Druck, Bedrohungen und Angriffe zu stärken.
Der Rechtsstaatlichkeitsmechanismus widmet einen wichtigen Abschnitt der Medienfreiheit und dem Medienpluralismus, in dem die Medienregulierungsbehörden und -stellen, die Transparenz der Eigentumsverhältnisse in den Medien und die Einmischung der Regierung sowie der Rahmen für den Schutz von Journalisten untersucht werden. Der 2020 ins Leben gerufene Bericht über die Rechtsstaatlichkeit enthält eine Zusammenfassung sowohl der Lage der Rechtsstaatlichkeit in der EU als auch eine Bewertung der Lage in den einzelnen Mitgliedstaaten, wobei der Schwerpunkt auf vier Hauptsäulen liegt: das Justizsystem, den Rahmen für die Korruptionsbekämpfung, den Medienpluralismus und andere institutionelle Kontrollen und Gegenkontrollen. Seit 2024 werden im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit auch relevante Entwicklungen in Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien untersucht.
Im Jahr 2026 wurden im siebten jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit sowohl Fortschritte als auch anhaltende Herausforderungen in der Medienlandschaft in den Mitgliedstaaten hervorgehoben. In dem Bericht werden die konkreten Schritte anerkannt, die mehrere Mitgliedstaaten unternommen haben, um das unabhängige Funktionieren und die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien zu stärken und Fairness und Transparenz bei der Vergabe staatlicher Werbung zu verbessern. Darüber hinaus wird in einigen Mitgliedstaaten der Sicherheit und dem Schutz von Journalisten angesichts anhaltender Bedrohungen mehr Aufmerksamkeit gewidmet. Trotz dieser Fortschritte sind in einigen Mitgliedstaaten weitere Maßnahmen erforderlich, um diese Probleme anzugehen, die Unabhängigkeit der Medienregulierungsbehörden zu stärken und die Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich zu erhöhen.
Die große Macht der größten Online-Plattformen rechtfertigt es, spezifische Ex-ante-Regeln in Erwägung zu ziehen, um den Wettbewerb und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher im Internet zu schützen. Mit dem Gesetz über digitale Dienste werden die Mechanismen für die Entfernung illegaler Inhalte und den wirksamen Schutz der Grundrechte der Nutzer im Internet, einschließlich der Meinungsfreiheit, erheblich verbessert.
Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste und das Europäische Medienfreiheitsgesetz stärken die rechtlichen Garantien in mehreren Bereichen, die unter die Berichte über die Rechtsstaatlichkeit oder den Monitor für Medienpluralismus fallen, einschließlich der Unabhängigkeit der Medienregulierungsbehörden, der Transparenz der Eigentumsverhältnisse in den Medien, der staatlichen Werbung, der öffentlich-rechtlichen Medien und der Medienkompetenz.
Der Unionsgesetzgeber hat mit Art. 17 der Urheberrechtsrichtlinie Vorschriften für einen gerechteren Markt erlassen. Diese Vorschriften sollen den Rechteinhabern dabei helfen, in Bezug auf bestimmte Online-Sharing-Plattformen besser aufgestellt zu sein. Sie stellen sicher, dass die Rechteinhaber eine gerechtere Vergütung für die Nutzung ihrer Inhalte erhalten. In Bezug auf das Recht der Presseverlage (Artikel 15 der Urheberrechtsrichtlinie) wird dies den pluralen, unabhängigen und hochwertigen Journalismus durch eine bessere Verhandlungsposition der Presseverlage gegenüber den Online-Marktakteuren fördern.
Förder- und Unterstützungsmaßnahmen
Die EU finanziert mehrere Projekte zur Förderung eines freien, vielfältigen und pluralistischen Medienumfelds und/oder zur Bewältigung struktureller Herausforderungen in den Mediensektoren.
Die Kommission hat ferner eine Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft vorgelegt und die Mitgliedstaaten aufgefordert, diese Maßnahmen zur Unterstützung des Mediensektors optimal zu nutzen.
- Es wurde rasch ein befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen geschaffen und erweitert. Außerdem wurde eine spezielle Leitvorlage für staatliche Beihilfen für die Digitalisierung von Nachrichtenmedien veröffentlicht, um die Mitgliedstaaten bei der Gestaltung ihrer nationalen Aufbau- und Resilienzpläne zu unterstützen.
- Die finanzielle Unterstützung von REACT-EU konzentriert zusätzliche Kohäsionsfonds auf die wichtigsten Prioritäten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) oder kreativer KMU im Kultursektor, die als Priorität anerkannt sind. Diese Fonds umfassen Beschäftigungsbeihilfen, kurzfristige Arbeitsregelungen sowie Liquidität und Solvenz für KMU.
- Die vorübergehende Unterstützung zur Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE) ist ein Instrument, das den Mitgliedstaaten zur Verfügung steht, um die nachteiligen wirtschaftlichen und sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie zu bekämpfen.
- Die bestehenden Instrumente wurden angepasst, darunter mehr Flexibilität bei der Umsetzung der geförderten Projekte. So ermöglicht beispielsweise die bestehende Garantiefazilität für KMU in der Kultur- und Kreativbranche, einschließlich der Medien, mehr Flexibilität bei der Rückzahlung von Darlehen und erleichtert die Kreditvergabe, indem den Finanzinstituten mehr Sicherheit geboten wird.
- Die Kommission hat einen Aktionsplan zur Unterstützung der Erholung und des Wandels im Medien- und audiovisuellen Sektor angenommen. Diese Sektoren, die besonders von der Coronavirus-Krise betroffen sind, sind für die Demokratie, die kulturelle Vielfalt und die digitale Autonomie Europas von entscheidender Bedeutung. Der Aktionsplan konzentriert sich auf drei Tätigkeitsbereiche und zehn konkrete Maßnahmen. Diese werden dem Mediensektor helfen, sich von der Krise zu erholen, indem sie den Zugang zu Finanzmitteln erleichtern und erweitern. Sie werden auch den Wandel des Mediensektors unterstützen, indem sie Investitionen anregen, um den doppelten digitalen und ökologischen Wandel zu bewältigen und gleichzeitig die künftige Widerstandsfähigkeit des Sektors zu gewährleisten. Schließlich werden sie die europäischen Bürger und Unternehmen stärken.
Zeitleiste des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA)
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16. September 2022
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Kommission nimmt EMFA-Vorschlag an
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März 2024
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Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat
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7. Mai 2024
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EMFA tritt in Kraft
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8. November 2024
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Recht auf Medienpluralität wird anwendbar
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8. Februar 2025
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Beginn der Anwendung von
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Recht der Mediendiensteanbieter auf uneingeschränkte Wirtschaftstätigkeit im Binnenmarkt
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Pflichten von Mediendiensteanbietern, die Nachrichten und aktuelle Inhalte zur Verfügung stellen, in Bezug auf die Unabhängigkeit redaktioneller Entscheidungen
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Änderungen der AVMD-Richtlinie
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Unabhängige Medienregulierungsbehörden und Board-Bestimmungen
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8. Mai 2025
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Bestimmung über die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen wird anwendbar
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8. August 2025
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Inkrafttreten von:
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Schutz von Journalisten und Medienschaffenden vor Maßnahmen der Mitgliedstaaten
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Gewährleistung der Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien
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Transparenz der Eigentumsverhältnisse in den Medien
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Medieninhalte auf VLOPs
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Anforderungen an nationale Maßnahmen, die Mediendiensteanbieter betreffen
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Einschätzungen und Meinungen zu Medienmarktkonzentrationen
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Publikumsmessung
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Staatliche Werbung
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8. Mai 2027
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Anpassung von Medienangeboten wird anwendbar
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Aktuelle Nachrichten

Die Europäische Kommission hat ihren siebten jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit veröffentlicht, in dem sie den Stand der Rechtsstaatlichkeit in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in vier Kandidatenländern bewertet: Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien.

Die Europäische Kommission wird bis Ende 2026 mit Verbrauchern und Verlagen zusammenarbeiten, um Möglichkeiten zur Verbesserung der Industriestandards als Reaktion auf die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Stop Destroying Videogames“ zu prüfen.

Die freie Presse ist das Rückgrat der Demokratie, und Journalisten müssen in der Lage sein, ihre Arbeit ohne Angst oder Einmischung zu verrichten.

Am 31. März unterzeichnete die Europäische Kommission eine Finanzhilfevereinbarung über 5 Mio. EUR zur Unterstützung unabhängiger Faktenprüfer in der gesamten EU und darüber hinaus.
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