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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Die Gruppe für die Zusammenarbeit im Bereich der Netz- und Informationssysteme wurde durch die NIS-Richtlinie eingesetzt, um die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

Über die NIS-Kooperationsgruppe

Die Gesamtaufgabe der Gruppe besteht darin, ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau für Netz- und Informationssysteme in der Europäischen Union zu erreichen. Sie unterstützt und erleichtert die strategische Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Die Aufgaben der NIS-Kooperationsgruppe sind in Artikel 11 der NIS-Richtlinie ausdrücklich beschrieben.

Die NIS-Kooperationsgruppe arbeitet gemäß dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 1. Februar 2017 und folgt einer eigenen Geschäftsordnung (.pdf). Die Europäische Kommission fungiert als Sekretariat der Gruppe. Die Kooperationsgruppe tritt regelmäßig zusammen. Die Europäische Kommission veröffentlicht die Tagesordnungen aller NIS-Zusammenarbeitssitzungen.

Auf operativer Seite wird die NIS-Kooperationsgruppe durch die Arbeit des Netzwerks von Computer Security Incident Response Teams (CSIRTs) unterstützt, das sich dem Austausch von Informationen über Risiken und anhaltende Bedrohungen und der Zusammenarbeit bei bestimmten Cybersicherheitsvorfällen widmet. Das CSIRTs-Netz wurde gemäß Artikel 12 der NIS-Richtlinie eingerichtet, in dem auch seine Rolle festgelegt ist. Die NIS-Kooperationsgruppe bietet strategische Leitlinien für die Tätigkeiten des CSIRTs-Netzes.

Die NIS-Kooperationsgruppe arbeitet auch eng mit dem Europäischen Kooperationsnetz für Wahlen zusammen, um Bedrohungen für Wahlprozesse im Rahmen eines neuen gemeinsamen operativen Mechanismus entgegenzuwirken, der als Teil des Europäischen Aktionsplans für Demokratie eingerichtet wurde.

Mitglieder

Die NIS-Kooperationsgruppe setzt sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) zusammen. Den Vorsitz führt der Mitgliedstaat, der den Vorsitz im Rat der Europäischen Union (EU) innehat.

Jeder EU-Mitgliedstaat hat eine zentrale Anlaufstelle (.pdf) für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen benannt, die für die Gewährleistung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten und mit der Kooperationsgruppe zuständig ist.

Veröffentlichungen

Zu den wichtigsten Ergebnissen der NIS-Kooperationsgruppe gehören unverbindliche Leitlinien für die EU-Mitgliedstaaten, um eine wirksame und kohärente Umsetzung der NIS-Richtlinie in der gesamten EU zu ermöglichen und allgemeinere Fragen der Cybersicherheitspolitik anzugehen.

Seit ihrer Gründung hat die Gruppe folgende Dokumente veröffentlicht:

Allgemeine Berichte

Jährliche zusammenfassende Berichte über Vorfälle 

Cybersicherheit von 5G-Netzen

Die neuesten Nachrichten

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  • 13 Februar 2026

Die NIS-Kooperationsgruppe hat das EU-Instrumentarium für die Sicherheit der IKT-Lieferkette angenommen, das von den Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Kommission und der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) entwickelt wurde, sowie zwei Risikobewertungen im Zusammenhang mit vernetzten und automatisierten Fahrzeugen bzw. Erkennungsgeräten.

Zugehöriger Inhalt

Gesamtbild

Mit der NIS2-Richtlinie wird ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Aufrechterhaltung der Cybersicherheit in 18 kritischen Sektoren in der gesamten EU geschaffen. Ferner werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, nationale Cybersicherheitsstrategien festzulegen und bei der grenzüberschreitenden Reaktion und Durchsetzung mit der EU zusammenzuarbeiten.