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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Auf dieser Seite werden der Stand der Umsetzung der NIS2-Richtlinie in Deutschland und die Kontaktstellen dargestellt.

Der Inhalt wird schrittweise aktualisiert, da der Kommission Informationen zur Verfügung gestellt werden, unbeschadet der förmlichen Bewertung der Vereinbarkeit der Umsetzungsmaßnahmen mit den Anforderungen der NIS2-Richtlinie.

Stand der Umsetzung

Am 7. Mai 2025 übermittelte die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme, weil sie die vollständige Umsetzung nicht mitgeteilt hatte.

Nationale Strategie für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

Die Strategie ist online verfügbar.

Zentrale Anlaufstelle

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Anschrift: Godesberger Allee 185-189, 53175 Bonn, Deutschland

E-Mail: lagezentrum@bsi.bund.de

Tel.: +49 228 99 9582-5110

Nationale zuständige Behörde für DSP

Gleiches gilt für Single Point of Contact.

Zuständige nationale Behörden für OES

Gleiches gilt für Single Point of Contact.

Nationales CSIRT

Gleiches gilt für Single Point of Contact.

Zugehöriger Inhalt

Gesamtbild

Die Kommission arbeitet zusammen mit der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um die Umsetzung der NIS2-Richtlinie in nationales Recht sicherzustellen.

Last update

7 Juli 2025